Beschlussvorlage - 12/290/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Gaslieferung in der Gemeinde Aumühle
Hier: Verfahren zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages GAS
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst I,1 - Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Ulrike Ruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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16.07.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt und beauftragt den Bürgermeister und den 1. Stellv. Bürgermeister, das Auswahlverfahren zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages GAS auf Grundlage des Hinweispapiers der Bundeskartellbehörde vom 04.06.2015 durchzuführen und die Ergebnisse dem Finanzausschuss und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen. Ferner stimmt die Gemeindevertretung der Beauftragung des Beratungsbüros enwima AG, Mommsenstraße 71, 10629 Berlin, zu.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bürgermeister Giese berichtet:
Jeweils nach Ablauf von zwanzig Jahren hat die Gemeinde Aumühle die Konzessionsverträge Strom und Gas über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Durchführung der allgemeinen Versorgung neu abzuschließen. Um die Grundstücke der einzelnen Letztverbraucher mit Leitungen zur Energieversorgung flächendeckend zu erreiche, sind die Versorgungsunternehmer auf das kommunale Wegenetz angewiesen. Dieses Recht zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Zwecke der Gasversorgung stand bis zum 31.12.2014 der Schleswig-Holstein Netz AG zu.
Zum Jahreswechsel 2014 endete diese Gaskonzessionsvertrag. So dass die Gemeinde nunmehr ein neues Auswahlverfahren durchführen muss.
Das Verfahren zur Auswahl eines Gasversorgungsunternehmens als Partner der der Gemeinde ist in § 46 Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Insbesondere ist die Gemeinde verpflichtet, das Auslaufen eines Konzessionsvertrages rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen. Dieser Verpflichtung ist die Gemeinde Aumühle durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 S. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) am 16.10.2012 nachgekommen.
Als Hilfestellung für die Durchführung des eigentlichen Auswahlverfahrens hat die Landeskartellbehörde in Schleswig-Holstein ergänzend am 04.06.2015 ein Hinweispapier- zum Abschluss von Konzessionsverträgen nach § 46 EnWG zur Einräumung von Wegenutzungsrechten für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Strom- bzw. Gasversorgung veröffentlicht. Dieses Hinweispapier beinhaltet neben Verfahrensfragen auch einen umfangreichen Kriterienkatalog als Anwendungshilfe, nach welchem die Gemeinde einen neuen Konzessionär auswählen sollte.
Die Gemeinde Aumühle beabsichtigt, die Entscheidung über den neuen Gaskonzessionär auf der Grundlage des Hinweispapiers der Landeskartellbehörde zu treffen.
Um den Verfahrensweg einzuhalten, wird das Beratungsbüro:
enwina AG
Mommsenstraße 71
10629 Berlin
zwecks rechtlicher Unterstützung eingeschaltet.
Das Honorarangebot beläuft sich auf ca. 3.000 € zuzüglich berufsüblicher Nebenkosten und 19% Umsatzsteuer.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Ja |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | 3.500 € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 02000.65500 |
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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