Beschlussvorlage - 12/310/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt der Gemeindevertretung einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet: „Kirche“ zu fassen.

Im Bebauungsplan soll für die Bebauung des Friedhofsverwaltungsgebäudes der Standort

a)     Schwarzer Weg / Ecke Friedhofsweg
oder

b)     Börnsener Straße

vorgesehen werden.
Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Der Antrag auf Einbeziehung des Kirchengrundstückes „Börnsener Straße 25“ in den Bebauungsplan Nr. 11 wurde in der letzten Sitzung des Bauausschusses am 09.07.2015 beraten und versagt.

Die Kirchengemeinde beantragt jetzt, die Aufstellung eines eigenen Bebauungsplanes für das Grundstück der Kirche. Die Mitglieder des Bauausschusses werden gebeten, sich die Vorlage Nr. 12/277/2015 und deren Anlage der letzten Bauausschusssitzung anzusehen.
 

Der Bebauungsplan könnte für zwei alternative Standorte aufgestellt werden, zum einen für den Standort Schwarzer Weg/Ecke Friedhofsweg oder zum anderen an der Börnsener Straße.

Die Gemeinde muss sich entscheiden, ob sie überhaupt den Standort am Schwarzen Weg/Ecke Friedhofsweg möchte und einen Hallenbau mit einer Größe von 25 m x 10 m mit einer Metallfassade befürwortet. An diesem Standort müsste um das komplette Gebäude ein Waldschutzstreifen von 20 m bis 30 m errichtet werden, d. h. der Wald müsste dort entfernt werden. Zur Visualisierung des Standortes ist eine Skizze der Vorlage beigefügt. Ein dichteres Heranrücken an den Schwarzen Weg und an den Friedhofsweg ist nicht möglich, weil die Kirche nicht Eigentümer der benachbarten Grundstücke ist. Ob die Denkmalbehörde dem Standort zustimmen würde, ist bisher nicht bekannt.

 

Geklärt werden muss, wer die Kosten für die Waldumwandlung zu zahlen hat. Für jeden m² Wald ist Ausgleich im Verhältnis 1:3 zu erbringen. Die Gemeinde, und wahrscheinlich auch die Kirche, verfügen über keine geeignete Ausgleichsfläche, sodass Punkte vom Ökokonto der Stiftung Naturschutz gekauft werden müssten. Dies bedeuten Kosten von 3,5 € pro m².

Bei der Größe der Halle, inkl. 30 m Waldschutzstreifen (70 m x 85 m), muss für eine Fläche von 5. 950 m² Ausgleich geschaffen werden = 17.850 m²/ á 3,50 € = 62.475 €.

Bei der Größe der Halle, inkl. 20 m Waldschutzstreifen (50 m x 55 m), muss für eine Fläche von 2.750 m² Ausgleich geschaffen werden = 8.250 m²/ á 3,50 € = 28.875 €.

Sollten die Wege (8 m + 12 m) bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt werden müssen, so entstehen Kosten von 47.523 € oder 23.373 €.

 

Zusätzlich entstehen Kosten für ein Planungsbüro. Bei einer Flächengröße von 35.700 m² sind das nach der HOAI rund 16.000 € brutto. Weiterhin ist ein Biologe für eine Artenschutzfachliche Potentialanalyse zu beauftragen. Hierfür fallen vielleicht auch Kosten in Höhe von 5.000 € an. Insgesamt entstehen dadurch Planungs- und Ausgleichskosten von rund 45.000 bis 80.000 €.

Die Frage der Übernahme der Planungs- und Ausgleichskosten ist auch mit der Gemeinde Wohltorf zu klären.

 

Alternativ könnte der Bebauungsplan für den Standort an der Börnsener Straße aufgestellt werden. Bisher konnte der Hallenbau an diesem Standort nicht errichtet werden, weil die Halle planungsrechtlich im Außenbereich stehen würde. Aus diesem Grund musste sie auch an das Pastorat heranrücken und Teile des Gartens mit in Anspruch nehmen. Zur Reduzierung der Grundfläche gilt der Bauvorbescheid für ein Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss. Ob der Hallenbau mit Metallfassade an diesem Standort möglich ist, wäre ebenfalls von der Kirchengemeinde mit der Denkmalschutzbehörde zu klären. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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