Beschlussvorlage - 12/298/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume des Rathauses und des Rathausgartens der Gemeinde Aumühle (Allgemeine Mietbedingungen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Heike Wladow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
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Vorberatung
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01.09.2015
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Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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10.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Personal- und Koordinierungsausschuss sowie der Finanzausschuss empfehlen der Gemeindevertretung die redaktionelle Überarbeitung hinsichtlich der Verwendung weiblicher und männlicher Bezeichnungen. In den allgemeinen Mietbedingungen muss redaktionell ebenfalls der Bezug auf die Satzung angepasst werden.
Die Gemeindevertretung beschließt, ergänzend zur Satzung der Gemeinde Aumühle über die Benutzung der Räume und des Gartens des Rathauses der Gemeinde (Benutzungsordnung) die Satzung „Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume des Rathauses und des Rathausgartens der Gemeinde Aumühle (Allgemeine Mitbedingungen)“ zu erlassen.
Die Tagespauschalen gem. §11 Abs. 1 für das Anmieten werden wie folgt festgelegt und in die Satzung aufgenommen:
- für das Rathaus300,00 Euro/Tag
- für den Rathausgarten200,00 Euro/Tag
- für das Rathaus einschl. Rathausgarten500,00 Euro/Tag
Der Bürgermeister wird ermächtigt, vor Bekanntmachung und somit dem Inkrafttreten dieser Satzung vom LLUR geforderte, notwendige Änderungen und Ergänzungen an den allgemeinen Mietbedingungen vorzunehmen, soweit der Sinn und der Zweck dieser Satzung gewahrt werden.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Sanierung des Rathauses wurde vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) eine Projektförderung als Anteilfinanzierung in Höhe von 55 % der förderfähigen Kosten bewilligt.
Als Nebenbestimmung des Förderbescheides ist das Aufstellen einer Nutzungsordnung gefordert, die mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen ist.
Ergänzend zur Satzung der Gemeinde Aumühle über die Benutzung der Räume und des Gartens des Rathauses der Gemeinde (Benutzungsordnung) wurde der Entwurf einer Satzung zu den allgemeinen Mietbedingungen erstellt (siehe Anlage), die zu erlassen ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
im Verwaltungshaushalt: | Nein |
Im Vermögenshaushalt: | Nein |
Einnahmen: | € | Ausgaben: | € |
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
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Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja/Nein | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
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| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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