Beschlussvorlage - 12/307/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt, als Grundlage für die weitere Planung des Bebauungsplanes Nr. 7b für das Gebiet: „Bismarckallee 22“, eine Bebauung mit zwei Doppelhäusern bzw. zwei Einfamilienhäuser mit je 2 Wohneinheiten und zwei Einfamilienhäuser mit je einer Wohneinheit vorzusehen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In der letzten Bauausschusssitzung wurde im städtebaulichen Entwurf für das Grundstück eine Bebauung mit vier Doppelhäusern vorgesehen. Diese Variante ist aber nicht vereinbar mit den Vorabsprachen des Kreises. Der Kreis hat einer Bebauung mit vier Gebäuden zugestimmt, wenn im vorderen Bereich des Grundstückes zur Bismarckallee eine neue Bepflanzung mit Bäumen erfolgt, die sich zu Solitärgehölzen entwickeln können. Ziel dieser Maßnahme ist die Erhaltung des Charakters der Villensiedlung, der durch große Gehölze dominiert wird. Die Anpflanzung dient auch zum Erhalt des Umgebungsschutzbereiches der benachbarten Denkmäler Berliner Platz Nr. 1 und dem Bismarckturm.

Durch eine Bebauung mit vier Doppelhäusern ist nicht genügend Platz für eine ausreichende Bepflanzung, denn bei 8 Wohneinheiten müssten insgesamt auch 16 Stellplätze errichtet werden. Es wird daher empfohlen, nur eine Bebauung mit zwei Doppelhäusern im hinteren Bereich zu ermöglichen sowie den vorderen Bereich mit zwei Einfamilienhäusern mit je einer Wohneinheit zu bebauen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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