Beschlussvorlage - 12/302/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Variante 1

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten Baumgruppe, bestehend aus drei Birken, auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 i.V.m. § 31 BauGB für den Befreiungsantrag auf Verzicht einer Ersatzpflanzung von

zwei einheimischen Laubbäumen auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“.

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Variante 2

Der Eigentümer des Grundstückes „Eichhörnchenweg 10“ hat als Ersatzpflanzung zwei

einheimische Laubbäume auf seinem Grundstück zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung

orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind

als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in

100 cm Höhe zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der

Qualitätsbestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und nachzuweisen (Kaufbeleg, Fotos).

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird ein Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten Baumgruppe, bestehend aus drei Birken, auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 10“. Begründet wird der Fällantrag durch Gefährdung der Verkehrssicherheit durch geänderte Nutzung des Nachbargrundstückes. Eine Kronensicherung soll bereits vorhanden sein.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes handelt es sich bei der Baumgruppe um einen geschützten Baum, da der Stammumfang in einem Meter Höhe 110 cm beträgt. Alle Bäume mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in 100 cm Höhe, sind nach dem B-Plan geschützt. Für die Fällung ist eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 vorzunehmen.
 

Weiterhin wird ein Befreiungsantrag auf Verzicht einer Ersatzpflanzung gestellt. Dies wird damit begründet, dass ein ortsbildprägender Baum in unmittelbarer Nähe steht.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

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Anlagen

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