Beschlussvorlage - 12/313/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Errichtung eines Carports, Genehmigung nach der Erhaltungssatzung
Im Winkel 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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03.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück „Im Winkel 7“ zu erteilen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Geplant ist die Errichtung eines Doppelcarports auf dem Grundstück „Im Winkel 7“ in Aumühle. Bei dem Carport handelt es sich um ein verfahrensfreies Vorhaben nach § 63 LBO. Die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 4 „Oberförsterkoppel“ werden eingehalten:
- max. 30 m² Stellplatz und/oder Garage
- 1,50 m Mindestabstand von der Grundstücksgrenze
- 3,0 m Abstand zur Straßenbegrenzungslinie
Aufgrund der schräg verlaufenden Grundstücksgrenze zur Straßenbegrenzungslinie wurde für die Berechnung des 3 m Abstandes ein Mittelwert gebildet. Danach wird der Abstand von 3,0 m eingehalten. Wird aber zur Berechnung des Abstandes die tatsächliche Grundstücksgrenze auf der gesamten Länge zu Grunde gelegt, hat dies hat zur Folge, dass sich die rechte Ecke des Carports innerhalb des 3 m Abstandes befindet. Eine Verschiebung des Carports nach hinten ist aufgrund des Bestandsgebäudes nicht möglich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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474,1 kB
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