Beschlussvorlage - 12/308/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung des Pfadfinderhauses auf dem gemeindlichen Grundstück Alte Schulstraße / Am Geleise.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister eine Ausnahme von der Veränderungssperre des Bebauungsplanes Nr. 12 für die Bauvoranfrage zur Errichtung eines Pfadfinderhauses auf dem gemeindlichen Grundstück Alte Schulstraße / Am Geleise zu erteilen.

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr                  von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Gestellt wird eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Pfadfinderhauses auf dem gemeindlichen Grundstück Alte Schulstraße / Am Geleise. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des in Planung befindlichen Bebauungsplan Nr. 12.

 

Das Gebäude hat die Abmessungen 7,00 x 12,00 m und eine Höhe von 5,50 m. Die Außen- und Innenwände sollen als Holzrahmenbauwände ausgebildet werden. Als Dachkonstruktion ist ein Satteldach mit einer Dachneigung von 35° mit einer anthrazitfarbenen Dachdeckung angedacht. Für die Errichtung des Gebäudes sind gemäß Lageplan keine Bäume zu fällen.

 

Von den Eigentümern des benachbarten Grundstücks gibt es den Hinweis, dass beim Ausbau der L 314 auf dem Grundstück Straßenmaterial zumindest zwischengelagert worden ist. Es besteht aber Unklarheit, ob das Material entfernt wurde oder noch der alte Straßenbelag unter dem Oberboden vorhanden ist. Da die Gemeinde Eigentümer des Grundstückes ist, beauftragt sie ein Gutachten für die Untersuchung des Bodens. Gleichzeitig soll in diesem Zusammenhang die Versickerungsfähigkeit des Bodens für die Oberflächenentwässerung untersucht werden. Insgesamt sind ca. 10 Bodenproben zu entnehmen. Hierfür werden Kosten in Höhe von ca. 1.500 € netto anfallen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Nein

 

 

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Anlagen

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