Beschlussvorlage - 12/321/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Elektronischer Sitzungsdienst der Gemeindevertretung und der Ausschüsse
hier:
1. Beschlussfassung
2. Anpassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Aumühle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst I,1 - Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- F. Jacob
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Aumühle
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Entscheidung
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10.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, zur umfassenden Einrichtung des elektronischen Sitzungsdienstes für die bürgerlichen Ausschussmitglieder Tablets zu beschaffen und die Kosten hierfür im Haushalt 2016 vorzusehen.
Gleichzeitig beschließt die Gemeindevertretung den der Vorlage als Anlage beigefügten I. Nachtrag zur Geschäftsordnung der Gemeinde Aumühle. Dieser I. Nachtrag ist zum 01.01.2016 in Kraft zu setzen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Frau Herr von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie/er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der elektronische Sitzungsdienst ist in der Gemeindevertretung Aumühle weitestgehend erfolgreich eingeführt. Derzeit ist es jedoch nicht zu umgehen, dass die Einladungen sowohl elektronisch als auch in Papierform verschickt werden.
Wenn dieser elektronische Sitzungsdienst verpflichtend sein soll, müsste die Geschäftsordnung der Gemeinde Aumühle entsprechend angepasst werden. Folgende Anpassungen wären erforderlich (Änderungen jeweils in Fett-Kursiv):
§ 4 Abs. 1 – Tagesordnung
Der Bürgermeister beruft die Sitzung der Gemeindevertretung ein. Einladungen
werden über das Ratsinformationssystem und eine zusätzliche Email zugestellt.
Vorlagen werden grundsätzlich mit der Einladung digital über das
Ratsinformationssystem zugänglich gemacht.
§ 13 Abs. 1 – Anträge (Einreichen der Anträge)
Dieser Abs. 1 sollte zur Klarstellung wie folgt ergänzt werden:
Anträge der Gemeindevertreter, der Fraktionen und der Ausschüsse sind bei dem
Bürgermeister einzureichen und von diesem auf die Tagesordnung der auf den
Eingang des Antrages folgenden Gemeindevertretersitzung zu setzen. Dies gilt nur
dann, wenn sie so rechtzeitig eingegangen sind, dass die Einladung unter Einhaltung
der Ladungsfrist noch nicht erfolgt ist. Sie sind schriftlich, unterschrieben und
adressiert an den Bürgermeister per Post an die Anschrift der Gemeinde oder
beim Amt Hohe Elbgeest in Dassendorf einzureichen. Der Antrag kann auch
unter der Email – Adresse bgm-aumuehle@amt-hohe-elbgeest.de eingereicht
werden. In diesem Fall muss er aber sofort unterschrieben nachgereicht werden.
Wer nach § 32 in Verbindung mit § 22 der Gemeindeordnung von der Mitwirkung
ausgeschlossen ist, hat auch kein Antragsrecht.
§ 22 – Inhalt der Sitzungsniederschrift (Protokoll)
Diese Bestimmung ist in den Absätzen 3 und 4 auf die digitale Arbeitsweise
anzupassen.
3. Die Sitzungsniederschrift ist innerhalb von 30 Tagen, spätestens mit der
Einladung zur nächsten Sitzung, den Mitgliedern der Gemeindevertretung
grundsätzlich über das Ratsinformationssystem zugänglich zu machen.
4. Die Einsichtnahme in die Niederschriften über den öffentlichen Teil der Sitzungen
ist den Einwohnern in den Räumen des Amtes Hohe Elbgeest oder über das
Bürgerinformationssystem zu ermöglichen.
§ 23 Abs. 1 Buchstabe a) – Ausschüsse
Die Ausschüsse werden von den jeweiligen Vorsitzenden nach Absprache mit dem
Bürgermeister einberufen. Einladungen werden über das Ratsinformationssystem
und eine zusätzliche Email zugestellt. Vorlagen werden grundsätzlich digital
über das Ratsinformationssystem zugänglich gemacht.
Diese Regelungen würden es aber aus Sicht der Verwaltung auch erforderlich machen, dass die bürgerlichen Ausschussmitglieder ebenfalls – von der Gemeinde Aumühle – ein Tablet zur Verfügung gestellt bekommen. Dass wären derzeit 11 Tablets, was einen Kostenaufwand für die Gemeinde von etwa 3.500 bis 4.000 EURO erfordern würde.
Mit diesen Maßnahmen wäre dann der elektronische Sitzungsdienst umfassend und rechtskonform verbindlich für alle in der Gemeindevertretung und den Ausschüssen Tätigen eingeführt. Die Kosten für eine Anschaffung der Tablets könnten im Haushalt 2016 vorgesehen werden.
Der Finanzausschuss der Gemeinde hatte sich in seiner letzten Sitzung mit dieser Thematik befasst. Das Ergebnis ist jedoch hier noch nicht bekannt, da das Protokoll zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vorlag.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen: im Haushalt 2016
im Verwaltungshaushalt: | Nein | |||||
Im Vermögenshaushalt: | Ja | |||||
Einnahmen: | € | Ausgaben: | Ca. 4.000,00 € | |||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: | 02000.93500 | |||
voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen: |
| voraussichtl. jährl. Folgekosten: |
| |||
Deckung:/Bemerkung:
planmäßig: | Ja | überplanmäßig: | Ja/Nein | außerplanmäßig: | Ja/Nein | |||
Haushalt 2016 |
| € | € | |||||
Mehreinnahmen: | Ja/Nein | Minderausgaben: | Ja/Nein | |||||
Haushaltsstelle: |
| Haushaltsstelle: |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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145,4 kB
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