Berichtsvorlage - 02/068/2022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung (GO) hat der Bürgermeister seiner Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben Bericht zu erstatten.

 

Unerheblich sind die über- und außerplanmäßigen Ausgaben nach der Regelung § 4 in der Haushaltssatzung in der Höhe, in der der Bürgermeister die Zustimmung zur Erteilung der Ausgaben im Einzelfall erteilen darf. Nach der Haushaltssatzung der Gemeinde Börnsen erteilt der Bürgermeister die Zustimmung bis zu einem Betrag in Höhe von 7.000,00 EUR im Einzelfall.

 

Ausgenommen von dieser Berichtspflicht sind diejenigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die durch Beschluss der Gemeindevertretung entstanden sind (sind vollständigkeitshalber und zur Kenntnis mit angeführt). Die Aufstellung über die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Erläuterungen hierzu ist der Anlage zu entnehmen.

 

Es ist kein Beschluss erforderlich.

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Anlagen

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