Berichtsvorlage - 02/031/2022-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 25.05.2022 hat die Gemeindevertretung die 2. Nachtragshaushaltssatzung-, nebst Plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 erlassen.

 

Hinsichtlich der in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Kreditaufnahme war die Satzung genehmigungsbedürftig durch die Kommunalaufsichtsbehörde. Mit Antrag vom 30.05.2022 hat die Verwaltung den entsprechenden Antrag bei der Kommunalaufsicht gestellt, mit Post vom 12.07.2022 geht hier die Genehmigung ein.

 

Die Kommunalaufsicht stellt in Ihrer Genehmigung ausdrücklich die Bedenken bezüglich der finanziellen Lage der Gemeinde, insbesondere wegen der hohen zu erwartenden Verschuldung, zurück. Die Gemeinde soll die Möglichkeit haben bereits begonnene Maßnahmen fortzuführen und dringend notwendige Maßnahmen durchzuführen.

 

Es erfolgt ebenfalls der Hinweis auf die sogenannte Realisierungsquote von 60% für investive Maßnahmen und den Haushaltskonsolidierungserlass, mit welchem sich der Finanzausschuss nach den Sommerferien befassen wird.

 

Beantragte Höhe der Kreditaufnahme nach dem Beschluss der Gemeindevertretung und die durch die Kommunalaufsicht genehmigte Höhe fallen lediglich um einen Betrag von 1.600 EUR auseinander.

 

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

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Anlagen

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