Beschlussvorlage - 02/029/2022-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Für das Gebiet: „Östlich Fasanenweg, westlich Steinredder, nördlich der Wohnbebauung Haidweg“ wird der Bebauungsplan Nr. 32 „Fasanenweg“ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro WRS / Hamburg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschuss am 25.04.2022 fand eine Vorberatung zu dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 32 „Fasanenweg“ statt. Es wurde hierzu kein Einvernehmen erzielt.

Im Vorfeld fanden bereits einige Abstimmungen bezüglich der Planungsabsichten mit dem Inverstor, dem Stadtplaner und der Gemeinde statt um die Planung einvernehmlich auf den Weg zu bringen.

Weiterhin wurde bereits auch ein städtebaulicher Vertrag hinsichtlich der Kostenübernahme der Bauleitplanungskosten und der späteren Erschließungskosten des Baugebietes ausgearbeitet, der zwischen der Gemeinde und dem Investor geschlossen werden soll. Hierin verpflichtet sich der Investor zur vollständigen Kostenübernahme. Der städtebauliche Vertrag wird vorgelegt, sofern ein positiver Aufstellungsbeschluss gefasst wird.

 

Planungsziel ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche zur Schaffung von ca. 27 Wohneinheiten. Zur Entwässerung des Plangebietes soll auf dem nordwestlich angrenzenden Grundstück ein Regenrückhaltebecken entstehen, für welches eine Ablösevereinbarung geschlossen werden soll. Die Ablösesumme steht noch nicht fest und wird über den städtebaulichen Vertrag geregelt. Die Entwässerung wurde im Vorwege abgestimmt, eine Entwässerung über den Fasanenweg ist aufgrund der topografischen Lage nicht möglich.

In dem Plangebiet soll außerdem ein Quartiersplatz (ca. 900qm) errichtet werden, welcher der Gemeinde unentgeltlich übergeben wird.

 

Der Finanzausschuss und Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Börnsen hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die Finanzmittel für den Bebauungsplan Nr. 32 gestrichen.

 

Die Gemeindevertretung sollte erneut über den Aufstellungsbeschluss beraten und ggf. den vorstehenden Beschluss fassen.

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.06.2022 wurde über den Aufstellungsbeschluss beraten. Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

 

Es sollen Ergebnisse hinsichtlich Auslastung zur gemeindlichen Infrastruktur, insbesondere zu KiTa und Schule fehlen und es soll eine Aussage der Wasserbehörde eingeholt werden.

 

Hinsichtlich Aussagen zu KiTa und Schule wurden von Seiten des Amtes Daten bezüglich wohnbaulicher Entwicklungen des Zeitraumes 2010 bis 2021 zusammengetragen, die in die Schulentwicklungsplanung einfließen.

Genaue aussagekräftige Zahlen liegen hierzu bislang noch nicht vor. Weiterhin ist anzumerken, dass in der Gemeinde Börnsen seit längerem keine großen Neubaugebiete entstanden sind.

 

Von Seiten der Wasserbehörde wurde mitgeteilt, dass das RRB in der vorliegenden Planung grundsätzlich genehmigungsfähig ist.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Reduzieren

Anlagen

Loading...