Beschlussvorlage - 02/077/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
PV-Freiflächenanlagen
Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Katrin Haralambous
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Börnsen
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Vorberatung
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26.09.2022
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Erledigt
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Gemeindevertretung Börnsen
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Entscheidung
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07.12.2022
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Börnsen empfiehlt der Gemeindevertretung folgende Beschlussfassung:
Die Gemeindevertretung beschließt, potenzielle Flächen für PV-Freiflächenanlagen ermitteln und eine Alternativenprüfung durchführen zu lassen. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Aufträge unter Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften zu erteilen.
Sachverhalt
Als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auszubauen. Für 2030 wird daher ein Ausbauziel für die Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen an Land von mindestens 34 TWh formuliert mit einer Bandbreite von bis zu 38 TWh. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist ein weiterer Zuwachs an Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen erforderlich.
Die Nutzung Erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse, dient dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit. Daher sollen in Schleswig-Holstein auch die Potenziale der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen und die Wärmeerzeugung mittels Solarthermieanlagen genutzt werden.
Die somit erforderliche Entwicklung bestehender und neuer Standorte für Solar-Freiflächenanlagen (Photovoltaik und Solarthermie) soll möglichst raumverträglich erfolgen.
Solar-Freiflächenanlagen sind bauplanungsrechtlich nicht priviligiert zulässig und bedürfen daher der Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan und der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde.
Ausgangspunkt für die Planung auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist gemäß § 5 Abs. 1 BauGB in der Regel die Betrachtung des gesamten Gemeindegebietes, um für Solar-Freiflächenanlagen die geeignetsten Standorte zu identifizieren und mit gegebenenfalls divergierenden Raumansprüchen in Einklang zu bringen.
Um Planungsrecht für die o.g. Anlagen im Außenbereich schaffen zu können, sind folgende Schritte zu beachten:
- Ermittlung der Potenzialflächen:
Welche Flächen sind möglich?
Welche Flächen sind technisch umsetzbar?
Gespräche mit Landwirten
- Konzepterstellung mit den Nachbargemeinden
Um eine Zersiedelung zu vermeiden, sollen Flächen möglichst zusammenhängend sein.
- Alternativenprüfung
Die Gemeinde muss ein Planungsbüro beauftragen, eine Alternativenprüfung aller vorhandener Flächen durchzuführen. Aufgabe der Alternativenprüfung ist es, Standorte zu finden, die die Abwägungsbelange möglichst weitgehend berücksichtigen und die ggf. sich darstellenden Konfliktkonstellationen am besten lösen.
Die Alternativenprüfung sollte auch nicht amtsweit durchgeführt werden, da nicht alle Gemeinden flächenmäßig zusammenhängen.
- Durchführung der Bauleitplanung
Der F-Plan muss geändert und ein B-Plan muss aufgestellt werden. Im Flächennutzungsplan müssen entsprechende Bauflächen dargestellt werden.
Im Bebauungsplan sind die Flächen als „Sondergebiete Photovoltaikanlagen“ bzw „Sondergebiete Solarthermie“ festzusetzen. Für die Aufstellung der Anlagen selbst, ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Der Prozess dauert insgesamt vermutlich ca. 3 Jahre, die Kosten für die Alternativenprüfung belaufen sich auf ca. 12.000 – 15.000 Euro pro Gemeinde. Die Kosten für die Bauleitplanung sind derzeit noch nicht absehbar. Die Haushaltsmittel werden in der Haushaltsplanung 2023 eingeworben.
In Ergänzung zum Photovoltaik-Erlass vom 01.09.2021 hat die Landesplanung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein eine Handreichung für alle Städte und Gemeinden erarbeitet, die sich mit der Planung großer Freiflächen-Solaranlagen beschäftigt. Die Handreichung ist ein Leitfaden für die Erstellung Gemeindegrenzen übergeifender Plankonzepte und liegt dieser Vorlage bei.
Finanz. Auswirkung
im Verwaltungshaushalt: |
Ja |
Im Vermögenshaushalt: |
Nein |
Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
Ca. 12.000€ |
Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
02.1.61000.65000 |
voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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379,9 kB
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