Beschlussvorlage - 02/086/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales empfiehlt:

 

Der Finanz- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Offene Ganztagsschule Börnsen e.V. jährlich mit einem Zuschuss i.H.v. max. 16.500€ Euro zur Stundenaufstockung von einer Fachkraft auf Vollzeit zu unterstützen. Im Gegenzug stellt der Verein diese Fachkraft mit einem wöchentlichen Stundenumfang von 15 Wochenstunden der Dalbekschule bzw. Kita Krümelkiste zum pädagogischen Einsatz zur Verfügung.

 

Die Amtsverwaltung wird beauftragt in Umsetzung dieses Beschlusses sowie des Beratungsergebnisses zur nichtöffentlichen Vorlage Nr. 02/087/2022 (Dalbekschule – Lerninsel; Hier: Personaleinstellung) die Änderung zur Vereinbarung mit dem Offene Ganztagsschule Börnsen e.V. zu entwerfen und der Gemeinde zur Beratung vorzulegen. Die Laufzeit der Vereinbarung ist bis zum 31.07.2025 zu befristen.

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Sachverhalt

 

Die Offene Ganztagsschule in Börnsen wird seit Gründung durch einen ehrenamtlich geführten Elternverein betrieben. Die Gemeinde zahlt über eine Kooperationsvereinbarung einen festgelegten jährlichen Zuschuss (55.000 Euro).

Zum 01.08.2025 wird schrittweise der Rechtsanspruch auf eine schulische Ganztagsbetreuung eingerichtet.

 

Mit dieser Vorlage soll ein kurzer Überblick über die aktuellen Herausforderungen und gleichzeitig ein Ausblick auf die Herausforderungen der nächsten Jahre gegeben werden:

 

Raumsituation:

 

Mit dem Schuljahr 2023/2024 benötigt die Dalbekschule einen weiteren Klassenraum. Sie ist dann wieder durchgängig dreizügig.

Der Klassenraum wird aktuell durch die offene Ganztagsschule genutzt; steht dieser somit ab 01.08.23 nicht mehr zur Verfügung.

Damit kann die Offene Ganztagsschule dann als Betreuungsraum nur noch das Bürgerhaus nutzen.

 

Anmerkung: Für die Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 24.10.2022 wurde eine Beratungsvorlage zur Auftragsvergabe für die Erstellung eines Gebäudeplanes im Zusammenhang mit dem Energiemanagement eingebracht. Sofern dieser Auftrag vergeben wird, kann der Gebäudeplan auch für ein Raumnutzungskonzept Schule / OGS / Kita herangezogen werden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beratungsvorlage war das Beratungsergebnis noch nicht bekannt.

 

Personalsituation:

 

Bekannt ist, dass zum 01.08.2025 der Rechtsanspruch der schulischen Ganztagsbetreuung schrittweise eingeführt wird.

Nicht bekannt ist, welche Qualifizierungen die Betreuungskräfte haben müssen.

Aus den Erfahrungen zur Einführung der Schulassistenz in Zuständigkeit des Landes kann berichtet werden, dass das Anforderungsprofil kurzfristig bekannt gegeben wurde und dass eine große Zahl von bis dahin bei den Schulträgern eingestellten Kräften plötzlich nicht mehr geeignet war.

Um einen solchen Fall für den schulischen Ganztag zu vermeiden, überlegt der Elternverein, einige Kräfte über das BBZ Mölln auszubilden. Aktuell gibt es dafür keine Zuschüsse wie für den Kita-Bereich. Mit der Gemeinde Börnsen ist zu klären, ob diese ihren jährlichen Zuschuss entsprechend erhöhen würde.

 

Ein weiteres Problem zeigt sich darin, qualifiziertes Personal zu gewinnen bzw. zu halten, weil eine Offene Ganztagsschule nur Teilzeitarbeitsplätze am Nachmittag anbieten kann. Es gibt aktuell eine Fachkraft, die gerne Vollzeit arbeiten würde. Das Delta beträgt 15 WoStd.

Um die Fachkraft halten zu können, bietet sich eine Kooperation mit der Schule und/oder der Krümelkiste an. Allerdings bedarf es dazu einer Personalkostenförderung durch die Gemeinde (jährlich ca. 16.500 Euro).

In der Schule könnten die  Fachkraft als Unterstützung besonderer Bedarfe, die sich aus coronabedingten Defiziten der Kinder ergeben, eingesetzt werden.

In der Kita könnte  die Fachkraft z.B. für den Maxitreff oder in der Gruppenarbeit eingesetzt werden.

Für beides wäre eine detaillierte Abstimmung zwischen der OGS-Koordinatorin mit der Schul- bzw. Kitaleitung erforderlich.

 

Die Kosten fließen in die Schulkostenbeitragsrechnung ein.

 

Finanzsituation:

 

Die Kosten im Offenen Ganztag werden aktuell durch Landeszuschüsse, Elternbeiträge und einen jährlichen Zuschuss i.H.v. 55.000 Euro von der Gemeinde finanziert.

 

Zum Vergleich:

 

 

Aumühle

Börnsen

Dassendorf

Escheburg

Wohltorf

SuS-Zahl SJ 22/23; Stichtag: __09.22

109

177

164

175

140

OGS-Zuschuss p.a.

40.000 Euro

55.000 Euro

65.000 Euro zzgl. Sozialermäß. (ca. 10 T€ jährl.)

Defizit

75.000 Euro zzgl. Sozialermäß. (ca. 2 T€ jährl.)

Trägerschaft

Verein

Verein

AWO

Gemeinde

DRK

 

Spätestens mit Einführung des Rechtsanspruches sollte durch die Gemeinde überprüft werden, ob der freiwillige Zuschuss der Gemeinde weiterhin gewährt werden soll, damit das Konnexitätsprinzip nicht ausgehebelt wird.

Das betrifft sowohl die Raum- wie auch die Personalsituation.

 

Weitere Informationen zur Kenntnis:

 

  1. Über die Dalbekschule wird für das Jahr 2023 ein Schulentwicklungstag organisiert. Thema wird u.a. „Anforderungen an den Offenen Ganztag“ sein. Es wird vorgeschlagen, dass zu dem Termin neben dem Kollegium der Schule, Offenen Ganztagsschule auch jeweils der Ausschussvorsitzende oder ein Mitglied aus den Fachausschüssen (BA, FA, KBSS) als Multiplikatoren teilnehmen.

Termin wird noch bekannt gegeben.

  1. Der Elternverein beabsichtigt, die Trägerschaft zum 01.08.2025 aufzugeben. Im Jahr 2024 sollte deshalb die Ausschreibung der Trägerschaft so rechtzeitig erfolgen, dass eine Übergabe an den neuen Träger (Konzept, Personal, …) vorbereitet werden kann. Zur Schulanmeldung für das SJ 2025/2026 sollten die Bedingungen des neuen OGS-Trägers bekannt sein (d.h. bis Herbst 2024).

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Seitens der Verwaltung kann auf Grund der finanziellen Situation der Gemeinde nicht empfohlen werden dem Beschlussvorschlag zu folgen. Es ist zu erwarten, dass spätestens bei der Prüfung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht der Beschluss von Personalkostenzuschüssen in Frage gestellt wird.

 

Des Weiteren ist die personalrechtliche Regelung äußerst Schwierig. Die Fachkraft kann nicht bei einem Arbeitgeber (OGS) angestellt sein und gleichzeitig für die Gemeinde (Schule bzw. Kita) arbeiten, hier wäre der Tatbestand der Arbeitnehmerüberlassung gegeben. Möglich wäre nur eine Teilzeitbeschäftigung bei der OGS und ein Minijob bei der Gemeinde, was nicht im Sinne der Mitarbeiterin ist.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja ergibt sich aus Beschlusstext

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

 

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