Beschlussvorlage - 02/101/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Bau- und Planungsausschuss:

Der Bau- und Planungssaussschuss der Gemeinde Börnsen nimmt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 30 für das Gebiet: „Südlich Schwarzenbeker Landstraße (B 207), nördlich Pusutredder, westlich der Straße Beim Sachsenwald (B-Plan 27)“ zu fassen.

 

Gemeindevertretung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet: „Südlich der Schwarzenbeker Landstraße, westlich der Börnsener Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 für das Gebiet: „Südlich Schwarzenbeker Landstraße (B 207), nördlich Pusutredder, westlich der Straße Beim Sachsenwald (B-Plan 27)“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BaugB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Börnsen hat in ihrer Sitzung am 26.05.2016 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 30 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Rahmen der Einwohnerversammlung am 03.11.2016 und durch Auslegung der Unterlagen vom 20.11.2017 bis zum 04.12.2017. Die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt mit Schreiben vom 09.11.2017. Zwischenzeitlich hat die Planung aufgrund eines Investorenwechsels geruht und soll jetzt mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortgesetzt werden.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...