Beschlussvorlage - 02/102/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bau- und Planungsausschuss:

Der Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Börnsen nimmt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt der Gemeindevertretung den Satzungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet: „Südlich der Schwarzenbeker Landstraße, westlich der Börnsener Straße“ zu fassen.

 

Gemeindevertretung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet: „Südlich der Schwarzenbeker Landstraße, westlich der Börnsener Straße“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet: „Südlich der Schwarzenbeker Landstraße, westlich der Börnsener Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunde eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet über der Adresse „www.boernsen.de“ in Rubrik Bauleitplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Börnsen hat den Aufstellungsbeschluss am 18.03.2020 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 15.07.2020 bis zum 17.08.2020 statt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 und der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB fand vom 23.06.2022 bis zum 25.07.2022 statt.
 

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Finanz. Auswirkung

 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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