Beschlussvorlage - 02/105/2022

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

1. Die Gemeinde Börsen beabsichtigt für das Gebiet "Südlich des Fußweges zw. Hamfelderedder und Kirche, westlich der Straße Hamfelderedder und nördlich der Tennishalle und der Tennisplätze, östlich des Kirchengemeindehauses (Kirchberg 8)"

den Bebauungsplan Nr. 22 aufgestellt. Planungsziel ist die Verkleinerung der Anzahl an Tennisplätzen und Ausweisung der Fläche als Neubaugebiet für Wohnen mit der Nutzungsart Allgemeinen Wohnen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll GSP in Bad Oldesloe beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll

in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 22 wird nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB aufgestellt, sondern im Normalverfahren. Hintergrund hierfür ist u.a. die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich ist nicht vollständig deckungsgleich mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22. Auch der Fachdienst Regionalplanung des Kreis Herzogtum Lauenburg konnte nicht ganz zweifelsfrei bestätigen, dass ein Verfahren nach § 13 b BauGB die richtige Wahl wäre.

Weiterhin ist im Normalverfahren für die Flächenversiegelung ein Ausgleich notwendig, welcher im Verfahren nach § 13 b BauGB entfallen würde.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Die Planungskosten sind von der Firma Baustolz zu tragen. Der Investor beauftragt das Planungsbüro und die notwendigen Fachgutachten selbst.

Reduzieren

Anlagen

Loading...