Beschlussvorlage - 02/108/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Börnsen wird für das Gebiet: "Im Norden begrenzt durch den Fußweg vom Hamfelderedder zur Kirche, im Osten durch den Hamfelderedder, im Süden durch den Wald zwischen Hamfeldredder und Kirche und im Westen durch die Kirche (Kirchweg 6) die 8. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Teilweise Änderung der Ausweisung Sondergebiet „Tennis“ in Wohnbaufläche Anpassung der Waldgrenze im südlichen Bereich des Sondergebietes. Weiterhin ist die Anpassung der Gemeinbedarfsfläche „Kirche“ an die tatsächlich vorhandene Nutzung vorgesehen.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll GSP in Bad Oldesloe beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.

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Sachverhalt

Für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 22 ist der Flächennutzungsplan von Sondergebiet „Tennis“ teilweise in Wohnbaufläche zu ändern. Bei der Überprüfung des vorhandenen Flächennutzungsplanes ist aufgefallen, dass der Bereich des Kirchengemeindehauses als Waldfläche dargestellt ist. Da dieser Bereich direkt an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes angrenzt, soll der F-Plan überarbeitet werden und die Gemeinbedarfsfläche „Kirche“ vergrößert werden. Im südlichen Bereich des Sondergebietes „Tennis“ wird ebenfalls die Darstellung der Waldgrenze korrigiert.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Da die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 notwendig ist, übernimmt die Firm Baustolz als Investor die Planungskosten und beauftragt das Planungsbüro und die Fachgutachten selbst.

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Anlagen

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