Beschlussvorlage - 13/113/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule
hier: Gewährung von Sozialermäßigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt V.0 - Amt für Jugend, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Josephine Kasper
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Gemeinde Wohltorf
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Vorberatung
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May 2, 2023
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Erledigt
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Schul-, Sozial-, Sport- und Jugendausschuss der Gemeinde Wohltorf
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Vorberatung
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Feb 22, 2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Wohltorf
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Entscheidung
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Mar 15, 2023
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Beschlussvorschlag
Der Schul-, Sozial-, Sport- und Jugendausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Wohltorf folgenden Beschluss zu fassen:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Wohltorf folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung Wohltorf beschließt die Sozialermäßigung weiterhin auf Grundlage der „Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen und zur Geschwisterermäßigung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen“ vom 17.03.2022 zu gewähren.
Sachverhalt
Die Gemeinde beschloss nach der Einrichtung der Offenen Ganztagsschule anspruchsberechtigte Eltern finanziell zu unterstützen. Für diese freiwillige Leistung findet die Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg zur sozialen Ermäßigung von Elternbeiträgen und zur Geschwisterermäßigung zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen analog Anwendung.
Die Prüfung eines eventuellen Anspruches erfolgt auf Antrag zu Beginn des jeweiligen Schulhalbjahres.
Es wurden im Jahr 2022 Ermäßigungen aufgrund des Bezuges sozialer Leistungen oder geringen Einkommens für 15 Kinder gewährt. Die Gesamtausgaben im HH-Jahr 2022 belaufen sich auf 10.671,00 €. Hintergrund der sehr hohen Zahlen ist, dass hier viele Flüchtlingskinder zu berücksichtigen waren, die die Schule inzwischen wieder verlassen haben.
Für den Zeitraum Januar bis Juli 2023 wurde die Sozialermäßigung für Kita-Beiträge geändert. Nunmehr haben Eltern einen höheren Freibetrag, der Einsatz des Einkommens über der sogenannten Einkommensgrenze sinkt von 50% auf 25%.
Außerdem ist zu erwarten, dass die Zahl der Anspruchsberechtigten insgesamt steigen wird. Grund dafür ist die Änderung des Wohngeldgesetzes zum 01.01.2023. Mit dieser Änderung haben schätzungsweise dreimal so viele Bürger*innen Anspruch auf diese Leistungen und können somit auch die Sozialermäßigung in der offenen Ganztagsschule beanspruchen.
Für 2023 wurden Steigerungen bei den Bezugszahlen bereits bei der Haushaltsplanung berücksichtigt (Ansatz 2022 2.000€/ Ansatz 2023 5.000€). Die nun im Dezember durch den Landtag beschlossene Änderung der Sozialermäßigung der Kita-Gebühren, die auch eine Änderung der Satzung des Kreises nach sich ziehen wird, war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht bekannt und daher bisher nicht berücksichtigt wurden.
Seitens der Verwaltung kann nicht eingeschätzt werden, wie viele Familien diese Änderung betreffen könnten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass schon die steigenden Wohngeldfälle zu höheren Ausgaben in der Sozialermäßigung führen werden, so dass der bisher geplante Ansatz nicht ausreichend sein wird, hier wurde bereits im Zuge der Haushaltsplanung nachgesteuert und der Ansatz um 3.000€ erhöht.
Da es sich grundsätzlich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde handelt, sollte die Entwicklung der Ermäßigungsfälle und die damit verbundenen Zuschüsse beobachtet und ggf. nachgesteuert werden. Die Verwaltung wird dazu zum Ende des Jahres eine entsprechende Vorlage in die Gemeindevertretung einbringen.
Weiterhin wird vorgeschlagen die (befristete) Änderung in der Sozialermäßigung nicht für die Ermäßigung der Gebühren der Offenen Ganztagsschule zu übernehmen. Begründet werden kann dies mit einer kurzfristigen Maßnahme, die nur für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2023 umzusetzen ist und einen erheblichen Arbeitsaufwand in der Verwaltung sowie Überschreitungen der Haushaltsstelle zur Folge hätte.
Finanz. Auswirkung
im Verwaltungshaushalt: |
Ja / Nein |
Im Vermögenshaushalt: |
Ja / Nein |
Einnahmen: |
€ |
Ausgaben: |
€ |
Haushaltsstelle: |
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Haushaltsstelle: |
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voraussichtl. jährl. |
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voraussichtl. jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
