Beschlussvorlage - 13/118/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

In Umsetzung des Ortskernentwicklungskonzeptes soll das Projekt nachhaltiges Flächenmanagement für den weiteren Prozess in der wohnbaulichen Entwicklung der Gemeinde Wohltorf mittels Dorfmoderation und Testplanung/Visualisierung der baulichen Nutzung durchgeführt werden.

 

Als Gebiet sollen dabei ergebnisoffen betrachtet werden:

  • Gebiet rund um den Bahnhof (B-Plan 1, 6. / 7. Änderung)
  • Gemeindeeigene Flächen im Dorfkern (ehemaliges FW-Gelände, Bauhof)
  • B-Plan 9
  • Villenviertel im Billtal

 

Das Amt Hohe Elbgeest wird beauftragt für die Gemeindevertretersitzung am 03.05.2023 in Vorbereitung eines Zuwendungsantrages eine Projektbeschreibung zu entwerfen und die möglichen Kosten zu ermitteln.

 

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Sachverhalt

 

Am 08.02.23 fand eine Abstimmung über gemeinsame Ziele der Umsetzung des Ortskernentwicklungskonzeptes der Gemeinde Wohltorf und des Landesprogrammes für nachhaltiges Flächenmanagement zwischen dem Land SH, gemeindlichen Fraktionsmitgliedern und dem Amt HEG statt.

 

Das Anliegen der Gemeinde wurde dem MIKWS des Landes SH (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport) vorgestellt:

 

  • Im Rahmen der Erstellung eines Ortskernentwicklungskonzeptes wurde mit Arbeitsgruppen eine Bürgerbeteiligung gelebt.
  • Als Ergebnis aus diesem Konzept soll nun der Punkt „wohnbauliche Entwicklung im bestimmten Umfeld“ per Dorfmoderation weiter erarbeitet werden.
  • Die Bürgerbeteiligung in Arbeitskreisen hat bei dem Thema wohnbauliche Entwicklung kein Ergebnis erbracht, so dass als Schlüsselprojekt im OKEK eine „Mediation für das Gebiet rund um den Bahnhof“ definiert wurde
  • Es sind noch weitere Gebiete für einen moderierten Prozess vorhanden.

 

Das MIKWS hat der Gemeinde eine Präsentation der Fördermöglichkeiten vorgestellt; siehe Anlage 3 zu dieser Beratungsvorlage.

Der Gemeinde Wohltorf gibt das MIKWS folgende Hinweise:

 

  • Das Projekt darf nicht gesetzlich verpflichtend sein (d.h. es darf nicht im Rahmen eines Bauleitverfahrens durchgeführt werden)
  • Es darf nicht bereits begonnen sein
  • Das Zuwendungsprojekt „nachhaltiges Flächenmanagement“ ist nachrangig – andere Fördermöglichkeiten sind vorab zu prüfen
  • Neben der informellen Bürgerbeteiligung könnte eine Testplanung / Visualisierung zur baulichen Nutzung als Unterstützung der Dorfmoderation visuell in ihrem Prozess durchgeführt werden (Kombination von zwei Maßnahmen)

 

In der Projektbeschreibung zum Zuschussantrag sollten beschrieben werden:

  • Zieldefinition und Beschreibung, wie dieses erreicht werden soll
  • Wann und zu welchen voraussichtlichen Kosten soll das Vorhaben durchgeführt werden
  • Einbeziehen der potentiellen Eigentumsgruppen (z.B. wie und mit welchem Ziel sollen sie einbezogen werden),
  • die Gebiete, welche betrachtet werden sollen,
  • ggf. Erarbeitung einer Testplanung / Visualisierung von baulicher Nutzung

 

Zum weiteren zeitlichen Ablauf wird vereinbart, dass ein GV-Beschluss zur konkreten Projektbeschreibung mit der Sitzung am 03.05.2023 avisiert wird. Zur Vorbereitung wird der Entwurf zur Projektbeschreibung mit dem Land vorab abgestimmt, damit anschließend der Zuwendungsbescheid ohne durch Kommunalwahlen und Sommerferien bedingte Zeitverzögerungen erstellt werden kann.

In der GV-Sitzung am 15.03.2023 sollte ein Grundsatzbeschluss zur Projektdurchführung selbst und zur Gebietsbeschreibung zur Beratung gefasst werden, damit auf diesen Beschluss aufbauend eine Kostenschätzung ermittelt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja: werden als Ergebnis aus dem Beschluss ermittelt

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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