Beschlussvorlage - 13/104/2022-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung entsprechend der beigefügten Anlage, die Bestandteil des Beschlusses ist, geprüft.

 

Der Bügermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 25 „An den Pappeln“ für das Gebiet: „Nördlich Eichenallee, östlich der Bahnstrecke Hamburg-Berlin, südlich Auf der Hude, westlich An den Pappeln“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt/mit folgenden Änderungen gebilligt: ___

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Wohltorf hat in ihrer Sitzung am 19.04.2016 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 25 „An den Pappeln“ gefasst. Der Bebauungsplan hat vom 10.08.2020 bis zum 11.09.2020 öffentlich ausgelegen. Die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 07.07.2020.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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