Beschlussvorlage - 13/128/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wohltorf beschließt, die Geschäftsordnung in §34 Abs. 2 folgendermaßen zu ändern:

Die Gemeindevertretung tagt an einem Dienstag. In Ausnahmefällen kann die

Gemeindevertretung beschließen, eine Sitzung auf einen anderen Wochentag zu verlegen.

Die Amtsverwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung einen entsprechenden Nachtrag zur Geschäftsordnung vorzulegen.

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Sachverhalt

Die FDP-Fraktion hat den in der Anlage beigefügten Antrag vorgelegt. Der Sachverhalt kann dem Antrag entnommen werden.

 

Hierzu ist Folgendes aus Sicht der Verwaltung zu beachten:

 

Es ist nicht immer möglich, die Sitzungen der Gemeindevertretung an einem Dienstag stattfinden zu lassen, da auch die Amtsgremien regelmäßig dienstags tagen und dort auch Mitglieder aus Wohltorf teilnehmen müssen. Diese Termine scheiden somit generell aus.

 

Die Gemeindevertretung tagt zurzeit in der Aula der Schule, da der Kirchengemeindesaal nicht mehr zur Verfügung steht und der neue Gemeindesaal noch nicht fertig ist. Insofern müssen die Termine auch mit der Schule abgestimmt werden.

 

Zur konstituierenden Sitzung am Mittwoch ist zu beachten, dass kommunalrechtlich im Juni die konstituierenden Sitzungen aller Gemeinden stattfinden müssen. Daher hat es amtsweit eine Terminabstimmung gegeben, damit jede konstituierende Sitzung vom Amt gut vorbereitet und begleitet werden kann. Die konstituierende Sitzung hat einen besonderen Vorbereitungsaufwand und eine besondere Bedeutung. Diese muss daher sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden. Leider konnten nicht alle Gemeinden einen Dienstags-Termin bekommen und die konstituierende Sitzung von Wohltorf musste auf einen Mittwoch ausweichen.

 

Generell ist es schwierig, wenn die Auswahl der Sitzungstermine auf einen Wochentag begrenzt werden. Wenn andere Termine den Dienstag blockieren, kann es schnell vorkommen, dass mehrere Wochen hintereinander eine Sitzung der Gemeindevertretung nicht möglich wäre.

 

Die jetzige Regelung in der Geschäftsordnung lässt mit der Formulierung „grundsätzlich“ die Möglichkeit, bei Belegung des Dienstags auch auf andere Tage auszuweichen. Damit sich jedes Mitglied der Gemeindevertretung darauf einstellen kann, gibt es am Ende eines Jahres einen Sitzungsüberblick für das kommende Jahr.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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