Beschlussvorlage - 03/108/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens, mit dem Ziel, einen Träger, für den Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte zu finden.

 

Die Gemeindevertretung ermächtigt die Bürgermeisterin redaktionelle Änderungen am Interessenbekundungsverfahren vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

Ausgangslage:

Die Gemeinde beabsichtigt einen Bebauungsplan aufzustellen, um es einem Träger zu ermöglichen an einem Standort in der Gemeinde Dassendorf eine neue Kindertagesstätte zu errichten. Abhängig ist dies von einem positiven Votum der Landesplanung, eine Bebauung zu diesem Zweck auf einem der vorgesehenen Grundstücke vornehmen zu können. In diese Kindertagesstätte sollen neben den Dassendorfer Kindern auch die Kinder aus Hohenhorn und Brunstorf gehen können. Eine Inbetriebnahme ist zum Kita-Jahr 2025/2026 geplant. Es ist vorgesehen eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zu schließen, die den Platzbedarf der Gemeinden Dassendorf, Hohenhorn und Brunstorf sichert.

 

Rechtlicher Grundsatz:

§13 des Kindertagesförderungsgesetzes Schleswig-Holstein (KiTaG) regelt die Auswahl der zu fördernden Einrichtungsträger. Danach sollen die örtlichen Träger (= in diesem Fall der Kreis Herzogtum Lauenburg) und die kreisangehörigen Gemeinden (= Gemeinde Dassendorf) von der Schaffung oder der Erweiterung eigener Kindertageseinrichtungen absehen, soweit ein bedarfsgerechtes Angebot durch anerkannte freie Träger der freien Jugendhilfe sichergestellt werden kann. Vorrangig vor einer Trägerschaft der Gemeinde Dassendorf ist also die Trägerschaft durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe anzustreben. Gemäß § 13 Abs. 4 KiTaG soll die Standortgemeinde ein Interessenbekundungsverfahren durchführen, wenn nach den Vorgaben des ersten Abschnitts des Bedarfsplans der Bedarf für die Aufnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Gruppen besteht. Dieses ist so rechtzeitig zu eröffnen, dass interessierte Einrichtungsträger eine angemessene Zeit für die Prüfung und Planung verbleibt.

 

Im Kita-Bedarfsplan des Kreises Herzogtum Lauenburg ist die Einrichtung einer Kita mit 6 Gruppen (3 U3 und 3 Ü3 Gruppen) vorgesehen.

 

Rechtliche Umsetzung:

Die Regelung des § 13 Abs. 4 KiTaG wurde im Zuge der Kita-Reform neu geschaffen, danach wirken die Standortgemeinden nicht nur am Bedarfsplan mit, sondern haben auch ein eigenes Initiativrecht und eine Pflicht, geeignete Träger zu finden. Nähere Angaben zum Aufbau und Ablauf eines Interessenbekundungsverfahrens regelt das Gesetz nicht.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung in enger Abstimmung mit den betroffenen Bürgermeister*innen und dem Kreis ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren erstellt. Dieses ist der Vorlage beigefügt und enthält alle Informationen welche ein Träger benötigt.

 

Im Wesentlichen ist das Ziel einen Träger zu finden, der, mit den vom Land bereitgestellten, SQKM-Mitteln auskömmlich ist, so dass keine finanziellen Risiken, über den Wohnortbeitrag hinaus, für die Gemeinde entstehen. Außerdem sollte die Bereitschaft gegeben sein, Übergangsweise bereits 3 Gruppen (2 U3, 1 Ü3) in einer von der Gemeinde bereitgestellten Containeranlage zu betreiben. Auch dies vorbehaltlich einer Baugenehmigung.

 

Freie Träger haben bis zum 30.09.2023 Zeit, ihr Interesse zu bekunden und entsprechende Konzepte, pädagogischer und finanzieller Natur, vorzulegen. Anschließend wird eine Auswahlkommission, deren Mitglieder durch die Gemeindevertretung zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden, Gespräche mit den Bewerberinnen führen.

 

Die Trägerauswahl erfolgt anschließend, vorbehaltlich der Freigabe durch die Landesplanung und der Aufstellung eines Bebauungsplans, durch die Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Ja / Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja / Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

Deckung / Bemerkung:

 

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja / Nein

 

 

 

Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag

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Anlagen

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