Beschlussvorlage - 13/030/2023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses, die Gemeindewahl Wohltorf vom 14.05.2023 gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.

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Sachverhalt

Gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes hat die Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch einen von ihr gewählten Ausschuss über die Gültigkeit der Wahl sowie über Einsprüche in folgender Weise zu beschließen:

  1. War eine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar, so ist ihr oder sein Ausscheiden anzuordnen.
  2. Sind bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben können, so ist die Wahl der Entscheidung entsprechend zu wiederholen (§ 41).
  3. Ist die Feststellung des Wahlergebnisses fehlerhaft, so ist sie aufzuheben und eine neue Feststellung anzuordnen (§ 42).
  4. Liegt keiner der unter Nummer 1 bis 3 genannten Fälle vor, so ist die Wahl für gültig zu erklären.

 

Die unter den Ziffern 1-3 genannten Sachverhalte treffen nicht zu. Es sind keine Einsprüche zur Gemeindewahl am 14.05.2023 eingegangen. Damit ist die Wahl gem. § 39 Abs. Ziffer 4 für gültig zu erklären.

 

Der von der Gemeindevertretung gewählte Wahlprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 11.07.2023 eine Beschlussempfehlung aussprechen. Ein Bericht erfolgt in der Sitzung der Gemeindevertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:
 

im Verwaltungshaushalt:

Ja/Nein

Im Vermögenshaushalt:

Ja/Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl. Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl. Folgekosten:


 

Deckung:/Bemerkung:

 

planmäßig:

Ja/Nein

überplanmäßig:

Ja/Nein

außerplanmäßig:

Ja/Nein

 

 

Mehreinnahmen:

Ja/Nein

Minderausgaben:

Ja/Nein

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

 

 

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