Beschlussvorlage - 03/013/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
28. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet: "Südlich der bebauten Grundstücke Rotdornweg, westlich Mühlenweg und nördlich Bornweg"
- Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Vorberatung
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Mar 12, 2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Dassendorf
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Entscheidung
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Mar 27, 2024
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Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen:
1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Dassendorf wird für das Gebiet: "Südlich der bebauten Grundstücke Rotdornweg, westlich Mühlenweg und nördlich Bornweg" die 28. Änderung aufgestellt. Planungsziel ist die Änderung der zukünftigen Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche sowie die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für die Errichtung einer Kindertagesstätte (KiTa) oder einem alternativen Ersatzstandort für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Stadtplanungsbüro beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet unter www.dassendorf.de in der Rubrik Bauleitplanung für die Dauer eines Monats erfolgen. Zusätzlich werden die Unterlagen im gleichen Zeitraum öffentlich im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, ausgelegt.
Sachverhalt
Die Gemeinde Dassendorf möchte die zulässige Nutzung des Flächennutzungs‑
planes für den Geltungsbereich der 28. Änderung ändern. Bisher ist der Bereich als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die Fläche wird als „Conrad´sche Koppel“ bezeichnet, weil dies der frühere Familienname der jetzigen Grundstückseigentümergemeinschaft war.
Aufgrund der Nähe zu bestehenden Infrastruktureinrichtungen wie die Grundschule, Kita und dem Lebensmittelmarkt sowie der angrenzenden Bebauung, wird die Fläche sowohl für eine Wohnbebauung als auch für die Schaffung von weiteren Infrastruktureinrichtungen (Kita) für geeignet gehalten. Die Gemeinbedarfsfläche könnte zusätzlich als Alternativstandort für die Feuerwehr ausgewiesen werden. Die Gemeinde verschafft sich damit einen größeren Nutzungsspielraum für die Gemeinbedarfsfläche bei der Aufstellung des Bebauungsplanes.
Vergangene Gespräche mit der Landesplanung haben gezeigt, dass diese eine Entwicklung westlich des Mühlenweges positiv begleiten.
Ausschnitt des derzeitigen Flächennutzungsplanes:
Finanz. Auswirkung
Einzahlungen: |
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Auszahlungen: |
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voraussichtliche jährl. |
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Erträge: |
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Aufwendungen: |
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Produktkonto: |
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voraussichtliche jährl. |
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voraussichtliche jährl. |
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Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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127,4 kB
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