Beschlussvorlage - 03/014/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Baumfällungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt III.0 - Ordnungs- und Sozialamt
- Bearbeitung:
- Simone Kelling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
|
Kenntnisnahme
|
|
|
Mar 12, 2024
|
Sachverhalt
Das dieser Vorlage im Anhang beigefügte Schaubild stellt den Umgang mit Baumfällanträgen im Amt Hohe Elbgeest dar. Baumfällanträge im Rahmen von Befreiungen von der Bauleitplanung werden im Bauamt, Baumfällanträge mit gefahrenabwehrabwehrrechtlichem Hintergrund im Ordnungsamt abgewickelt. Liegt ein Antrag auf Befreiung von der Bauleitplanung ohne Gefahrenhinweis vor, entscheidet die Gemeinde über den Antrag. Sind Bäume aus Gefahrenabwehrgründen zu fällen, geht der Fällgenehmigung jeweils die ordnungsrechtliche Prüfung der gefahrenabwehrrechtlichen Notwendigkeit voraus. Gegebenenfalls erfolgt diese Prüfung unter Hinzuziehung eines Sachverständigen. Ist die Fällung erforderlich, ergeht eine Fällgenehmigung an den Antragsteller. Die Anordnung eventuell notwendiger Ersatzpflanzungen erfolgt in einem separaten Verfahren durch das Bauamt.
Finanz. Auswirkung
Einzahlungen: |
€ |
Auszahlungen: |
€ |
Produktkonto: |
|
Produktkonto: |
|
voraussichtliche jährl. |
€ |
voraussichtliche jährl. |
€ |
Erträge: |
€ |
Aufwendungen: |
€ |
Produktkonto: |
|
Produktkonto: |
|
voraussichtliche jährl. |
€ |
voraussichtliche jährl. |
€ |
Deckung / Bemerkung:
im Haushalt sind Mittel enthalten: |
Ja / Nein |
Vorschlag für über- / außerplanmäßige Deckung finden Sie im Beschlussvorschlag
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
67,6 kB
|
