Beschlussvorlage - 03/020/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Planungsausschuss beschließt den Lärmaktionsplan der Gemeinde Dassendorf gem. § 47d BImSchG in der vorliegenden Fassung.

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Sachverhalt

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden gemäß § 47c Abs. 4 BImSchG neue Lärmkarten ausgearbeitet. Auf Grundlage dieser Karten ist Aufgabe der Kommunen bis zum 18.07.2024 den Lärmaktionsplan der letzten Runde zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde von dem Planungsausschuss in der Sitzung am 16.01.2024 beschlossen und hat in der Zeit vom 08.02.2024 bis 08.03.2024 öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

 

Die Lärmkartierung umfasst ausschließlich Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Dassendorf ist die B207 als Lärmquelle zu berücksichtigen.

 

Der Vordruck für den Lärmaktionsplan ist für die EU-Berichterstattung verbindlich. Der Lärmaktionsplan darf max. 10 Seiten umfassen.

 

Die aktuellen Lärmkarten sind im Geoportal Umgebungslärm öffentlich einsehbar und liegen dieser Vorlage bei.

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Einnahmen:

Ausgaben:

Haushaltsstelle:

 

Haushaltsstelle:

 

voraussichtl. jährl.
Folgeeinnahmen:


voraussichtl. jährl.
Folgekosten:


 

 

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Anlagen

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