Beschlussvorlage - 02/008/2019-2

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Börnsen beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Börnsen zum 01.04.2019, wie in der Anlage 1 dargestellt, zu erlassen.

 

Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Eine Beratung ist im Ausschuss für Kultur, Bildung, Sport und Soziales am 27.02.2019 erfolgt.

 

Der Ausschuss hat sich nach eingehender Beratung für eine Erhöhung der Verpflegungspauschale und gegen eine Erhöhung der Elterngebühren entschieden.

Eine Erhöhung der Elterngebühren läge bei durchschnittlich 10 %. Für den Zeitraum 01.04. – 31.12.19 könnte die Gemeinde Börnsen bei einer Erhöhung mit zusätzlichen Einnahmen i.H.v. ca. 50.000,00 Euro rechnen.

Da die konkreten finanziellen Bedingungen der KiTa-Reform und des angekündigten gedeckelten Elternanteiles aktuell nicht verbindlich bekannt sind, kann derzeit keine Aussage zu finanziellen Auswirkungen für das HH – Jahr 2020 getroffen werden.

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Eine Beratung ist im Finanz- und Liegenschaftsausschuss am 05.03.2019 erfolgt. Dieser folgt der Beschlussempfehlung des KBSS lediglich die Verpflegungspauschale zu erhöhen, jedoch nicht die Elterngebühren.

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Eine Beratung durch den Kita-Beirat ist am 06.03.2019 erfolgt. Der Beirat ist gegen die Erhöhung der Verpflegungspauschale und wird (lt. Protokoll Kita-Beirat) sein Veto am 20.03.2019 in der GV vortragen.

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Die Gleichstellungsbeauftragte des Amtes Hohe Elbgeest hat den Entwurf auf gendergerechten Ausdruck überprüft. Ihre Änderungswünsche wurden komplett in den Satzungsentwurf und der Anlage 1 eingearbeitet.

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Der Datenschutzbeauftragte des Kreises hat den Entwurf bezüglich Datenschutzes geprüft und Änderungswünsche mitgeteilt. Diese wurden komplett in den Satzungsentwurf und der Anlage 1 eingearbeitet.

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Anmerkung:

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Festsetzung der Mittagspauschale lediglich der Kostendeckung dient.

 

Darüber hinaus ist die Erhöhung des Lieferanten bereits ab 01.03.2019 erfolgt und die Gebühren werden bei Beschlussfassung erst ab 01.04.2019 angepasst.

 

Dadurch sind der Gemeinde für die Verpflegung im Monat März voraussichtlich Mehrkosten in Höhe von 728,77 € entstanden. Dies bedeutet, dass bei einer Beibehaltung der aktuellen Verpflegungspauschale der Gemeinde nicht eingeplante Mehrausgaben von ca. 730,00 € pro Monat entstehen.

Durchschnittliche Essenanzahl für Kita-Jahr 2018/2019 = 2.513 Menüs/Monat                                                       

AusgabenEinnahmenDifferenz

08/18 - 02/192,90 €/ Menü                    7.287,70 € 7.287,70 € - €

 

ab 03/19    AusgabenEinnahmenDifferenz

ohne Anpassung 3,19 €/ Menü                  8.016,47 € 7.287,70 € 728,77 €

 

ab 04/19  AusgabenEinnahmenDifferenz

mit Anpassung3,19 €/ Menü                    8.016,47 € 8.016,47 € -

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Aufgrund der neuen Datenschutzrichtlinien ist ein Neuerlass der Gebührensatzung

der kommunalen Kindertagesstätte „Krümelkiste“ der Gemeinde Börnsen notwendig.

 

In diesem Zusammenhang wurden weitere Anpassungsbedarfe geprüft.

 

Die Gemeinde Börnsen hat letztmalig zum 01.08.2017 die Gebühren angepasst.

Eine Neukalkulation hat ergeben, dass diese zum 01.04.19 um ca. 10 % erhöht werden könnten, um wieder einen Elternanteil von 38 % zu erhalten.

 

Das gemeindliche Defizit hat sich im Vergleich der Haushalte 2017 und 2019 um ca. 10 % erhöht (für die letzte Kalkulation war der Haushalt 2017 Grundlage).

Es stellt sich die Frage, ob eine Anpassung der Elternbeiträge trotz angekündigter Neureformierung der KiTa-Finanzierung durch die Gemeinde gewünscht wird.

 

In dem anliegenden Satzungsentwurf wurden die aktuellen Beitragssätze beibehalten.

 

Gleichzeitig wurde die Kalkulation der Pauschale zum Mittagessen überprüft, weil der Lieferant eine Preiserhöhung pro Essen von 2,90 € auf 3,19 € (ab 01.03.19) vorgenommen hat. Diese Preisanpassung ist in dem anliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet worden.

 

Sobald die Gemeindevertretung den Satzungserlass beschlossen hat, werden die

Eltern über die Änderungen informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

im Verwaltungshaushalt:

Ja (vgl. Sachverhalt und Anlagen)

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

Deckung / Bemerkung:

im Haushalt sind Mittel enthalten:

Ja

 

 

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Anlagen

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