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Osterfeuer müssen dieses Jahr besonders beobachtet werden

Das Osterfeuer ist wohl das bekannteste Brauchtumsfeuer des Jahres. Auch in diesem Jahr konnte das Ordnungsamt wieder zahlreiche Anmeldungen für private und gemeindliche Osterfeuer entgegen nehmen.

Durch die lang anhaltende Trockenheit steigt jedoch das Risiko, dass sich Osterfeuer rasant und unkontrolliert ausbreiten können. Insbesondere in der Nähe von Wäldern und sehr trockenen Flächen ist diese Gefahr besonders hoch.

Die Freiwilligen Feuerwehren des Amtes Hohe Elbgeest und das Ordnungsamt bitten darum in diesem Jahr besonders folgende Dinge zu beachten:

  • Feuer im Wald und im Abstand von <100 m zu Wäldern ist gemäß § 42 LWSG SH verboten!
  • Das Feuer muss mindestens einen Abstand von 50 m zum nächsten Gebäude, zu Bäumen und Hecken haben.
  • Wildtiere schützen und die Haufen vor dem Abbrennen umschichten
  • Den vorgesehenen Boden für das Osterfeuer vorweg gut wässern.
  • Sollte starker Wind auftreten, bitte kein Osterfeuer entzünden.
  • Funkenflug sollte vermieden werden, denn Funken können große Distanzen überwinden.
  • Gartenschläuche, Wassereimer, Gießkanne etc. bereithalten.

Besonders wichtig:

  • Keine Brandbeschleuniger benutzen!
  • Das Feuer begrenzen und klein halten!
  • Kontrolliert Holz nachlegen!
  • Feuer durchgehend beaufsichtigen!

Bei unkontrollierter Ausbreitung sofort einen Notruf absetzen und Hilfe anfordern.
Anmeldungen sind bis zum 17.04.2025 unter 04104/990315 oder ordnung@amt-hohe-elbgeest.de möglich