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Aufstallungspflicht für Geflügel im Kreis Herzogtum Lauenburg

Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat mit Wirkung zum 1. November 2025 eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Diese Maßnahme dient dem Schutz vor der Geflügelpest und gilt für alle Geflügelhaltungen ab 50 Tieren im Kreisgebiet.

Sämtliches Geflügel (z. B. Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Wachteln, Fasane oder anderes Ziergeflügel) darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten werden, die nach oben gegen Einträge von Wildvögeln gesichert ist.

Weitere Informationen, Ausnahmen und genaue Regelungen sind der Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum Lauenburg zu entnehmen.