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Hinweis zum Abbrennen von Feuerwerk an Silvester

Bitte denken Sie zum Jahreswechsel daran, dass aus Gründen des Brand- und Eigenschutzes besondere Regeln gelten:

  • Feuerwerksraketen und sogenannte „römische Lichter“ der Kategorie 2 dürfen im Umkreis von 200 Metern um reetgedeckte Gebäude nicht abgebrannt werden

  • Kanonenschläge, Knallfrösche und sonstige Feuerwerkskörper der Kategorie 2 sind im Umkreis von 50 Metern um reetgedeckte Gebäude verboten

Bitte gehen Sie generell verantwortungsvoll mit Feuerwerksköpern um, nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen - insbesondere auf Kinder, ältere Menschen und Haustiere. 

Feiern Sie bewusst und respektvoll ins neue Jahr 2026!

Wir wünschen Ihnen einen sicheren und schönen Jahreswechsel!