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Werden Sie Wahlhelfende in den Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest

Nutzen Sie die Gelegenheit, die Wahl Ihrer Gemeindevertretung live zu erleben sowie den korrekten Ablauf der Wahl sicherzustellen und melden Sie sich bei uns als Wahlhelfende für die Kommunalwahl in den Gemeinden Amtes Hohe Elbgeest.

Für die Durchführung der Kommunalwahl suchen wir Wahlhelfende in den Gemeinden Aumühle, Börnsen, Dassendorf Escheburg, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen, Wiershop, Wohltorf und Worth.


Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für die Wahlvorstehenden, die den Vorsitz der Wahlhelfenden im Wahllokal übernehmen, ihre Stellvertretungen und die Schriftführenden bieten wir am Freitag vor dem Wahltag Schulungen an. Entsprechendes Informationsmaterial erhalten Sie im Vorwege zusammen mit Ihrer Berufung. Am Wahltag sind die Mitarbeitenden des Wahlbüros für die Wahlvorstände erreichbar.

Die Wahlhelfenden haken Stimmabgaben im dafür vorgesehenen Verzeichnis ab, geben Stimmzettel aus, prüfen gegebenenfalls Wahlbriefe und lassen diese zu. Sie beaufsichtigen die Wahlkabinen und Wahlurnen und beobachten den Stimmzetteleinwurf. Außerdem schützen sie den Wahlvorgang vor Störungen und Beeinflussungen. Ab 18 Uhr zählen die Wahlhelfenden gemeinsam die Stimmzettel aus.

Die Arbeit in den Wahlbezirken beginnt um 7.30 Uhr. Die Wahlhelfenden werden in eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht eingeteilt. Alle Wahlvorstände setzen sich aus so vielen Personen zusammen, dass in zwei Schichten gearbeitet werden kann. Die Arbeit im Wahlvorstand endet, wenn das Ergebnis gemeldet ist und die Wahlunterlagen gepackt und in der Amtsverwaltung in Dassendorf übergeben wurden.

Es wird soweit möglich darauf geachtet, dass zum ersten Mal eingesetzten Personen jeweils erfahrene Wahlhelfende zur Seite stehen. In der Regel werden Sie in Ihrem Wohnort eingesetzt.

Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 50 Euro. Die Wahlvorstehenden und ihre Stellvertretenden sowie die Schriftführenden erhalten zusätzlich 50 Euro für ihre Teilnahme an der Schulung am Freitag.

Wahlhelfende müssen am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedslandes besitzen.
Die Berufung der Wahlvorstände beginnt Ende Februar. Die letzten Nachberufungen erfolgen bis kurz vor dem Wahltag.

Wenn Sie von uns eingesetzt werden, bekommen sie nach Ihrer Meldung ein persönliches Schreiben, das alle erforderlichen Informationen enthält, auch zu Ihrem Einsatzort.

Natürlich stehen wir auch für Rückfragen gern zur Verfügung.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, melden Sie sich gern bei Frau Böckmann im Ordnungs- und Sozialamt, Falkenring 1 (Nebengebäude) in Dassendorf. Telefonisch erreichen Sie Frau Böckmann für Ihre Anmeldung unter der Rufnummer 04104 990 311, per E-Mail unter ordnung@amt-hohe-elbgeest.de

oder melden Sie sich hier online an. Sofern Sie uns per E-Mail kontaktieren, können Sie dort eine Telefonnummer angeben, damit wir Sie schneller und unkomplizierter erreichen können.