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Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten - Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Hackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks -

Der Bundestag hat eine Härtefallregelung zur Entlastung von Haushalten beschlossen, die mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle/Koks) heizen.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Seit dem 4. Mai ist das Online-Portal zur Beantragung von Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, in Schleswig-Holstein freigeschaltet. Der Link zum Online-Portal für die Antragstellung lautet: Antrag Brennstoffhilfe - Online-Dienst Einstiegsseite - HamburgService https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN 

VerbraucherInnen können mithilfe eines Online-Rechners ermitteln, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient zur Information vorab. Die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt. Auf der Seite des Bundesministeriums sind zudem zentral für alle Bundeländer FAQ abrufbar, die Antworten rund um die Entlastungen und das Verfahren bieten: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/FAQ/H%C3%A4rtefallhilfen-Privathaushalte-Energiekosten/haertefallhilfen-privathaushalte-energiekosten.html