Veröffentlichung der Netzdaten
nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG
Der § 46 Abs. 3 S. 1 EnWG sieht für das Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten an Versorgungsunternehmen im Bereich Strom und Gas eine Bekanntmachung der Beendigung/des Ablaufs eines Wegenutzungsvertrages im Bundesanzeiger vor.
Außerdem werden im Folgenden die Netzdaten der Altkonzessionäre gemäß § 46a EnWG für potentielle Bewerber veröffentlicht. Das entsprechende Passwort wird auf Anfrage bei Frau Selent, Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf oder per E-Mail: s.selent@amt-hohe-elbgeest.de gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung zur Verfügung gestellt.