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Information zur Veröffentlichung von personenbezogenen Daten

Das Amt Hohe Elbgeest führt für die Gemeinden des Amtes die Neuvergabe von Strom- und Gaskonzessionen durch. Dies bedeutet den Betrieb der Netze.

Dabei handelt es sich um ein höchst kompliziertes Verfahren. Insofern hat sich das Amt von einer in Energiewirtschaftsfragen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen.

Im Zuge dieser Verfahren sind die Betreiber von Strom- und Gasnetzen, deren Konzession ausläuft, dazu verpflichtet, Netzdaten bereit zu stellen.

Nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes ist das Amt verpflichtet, diese Daten im Internet bereit zu stellen, um einen Wettbewerb bei der Neuvergabe herzustellen.

Sämtliche Daten der Altkonzessionäre wurden der beratenden Rechtsanwaltskanzlei zur Prüfung zugeleitet und es erfolgte eine schriftliche Bestätigung, dass diese so im Internet zu veröffentlichen seien.

Für eine Gemeinde wurde u.a. eine Datei veröffentlicht, die folgende Daten enthielt:

- Serialnummer
- Datum Ablauf Eichfrist
- Geschäftspartner
- Name und Vorname
- Postleitzahl (nicht der Ort)
- Straße und Hausnummer.

Aus der Tabelle war nicht ersichtlich, um welche Versorgung es ging (Strom, Gas, Wasser etc.).

Ein Altkonzessionär (nicht die o.g. Gemeinde) bestand darauf, dass die Daten zu verschlüsseln seien. Der Altkonzessionär der o.g. Gemeinde tat dies nicht.

Insofern waren die zur Verfügung gestellten Daten tatsächlich für eine gewisse Zeit frei im Internet sichtbar.

Im Juni dieses Jahres wurde auf Anfrage eines Altkonzessionärs für ein anderes Gebiet eine Verschlüsselung auch dessen Daten vorgenommen. Um dann eine einheitliche Behandlung der Daten zu gewährleisten, wurden auch die Daten für die o.g. Gemeinde ab diesem Zeitpunkt verschlüsselt.

Über die Homepage des Amtes waren sie also nicht mehr abrufbar, ohne ein Passwort anzufordern.

Einige Bewerber haben im Anschluss Zugangsdaten erbeten.

Über eine sehr gezielte Suche in einer Internetsuchmaschine war die Datei bis Montag, den 08.10.2018, dennoch abrufbar. Technisch ist nicht hinreichend zu klären, aus welcher Quelle der Link stammt.

Diesen Vorfall bedauere ich sehr und entschuldige mich dafür bei den Betroffenen.

Bei den Nummern in der zuvor veröffentlichten Datei handelt es sich nach Auskunft des Netzbetreibers um die Nummer des Zählers und eine interne Geschäftspartnernummer.

Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Kundennummer eines Versorgungsbetriebes. Der Netzbetreiber ist hier in keinem Fall auch der Versorger.

Der behördliche Datenschutzbeauftragte des Amtes Hohe Elbgeest wurde durch das Amt umgehend über den Datenschutzvorfall informiert.

Es besteht keine Pflicht, jeden Datenschutzvorfall dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) zu melden. Der hier anzuwendende Artikel 33 der Datenschutzgrundverordnung sieht eine Ausnahme vor. Eine Meldung kann demnach entfallen, wenn die Verletzung des Schutzes der personenbezogenen Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führt. Die durch den Datenschutzbeauftragten vorgenommene Prüfung hat ergeben, dass es sich in diesem Fall um kein an die Aufsichtsbehörde zu meldendes Ereignis handelt, da die Verletzung des Schutzes der personenbezogenen Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führt. Hierüber gibt es einen schriftlichen Prüfbericht.

Das Amt Hohe Elbgeest hat alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, dass keine personenbezogenen Daten mehr einsehbar sind. Die Datei, die über den Link erreichbar war, wurde umbenannt und die personenbezogenen Inhalte herausgenommen.

In der Internetsuchmaschine ist der Link ebenfalls gelöscht.

Die zu diesem Vorfall in der Presse erschienen Artikel haben die geschilderten Maßnahmen leider nicht zum Inhalt und sind daher auch nicht geeignet, einen neutralen Blick auf die Angelegenheit zu geben.

Insbesondere der am 11.10.2018 in der Lauenburgischen Landeszeitung erschiene Artikel über ein Verfahren gegen das Amt Hohe Elbgeest wurde ohne hinreichende Recherche der Tatsachen initiiert. Es wurde weder das o.g. Prüfergebnis des Datenschutzbeauftragten noch die Dokumentation des Amtes abgefordert und keine Rücksprache gehalten.

Die dort geschilderten Sachverhalte sind daher lückenhaft und stellenweise auch schlicht falsch, da - wie oben erwähnt - nicht jeder Vorfall dem ULD zu melden ist.

Die Landesdatenschutzbeauftragte wurde daher aufgefordert, eine Klarstellung zu veranlassen.

Sofern Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen neben mir auch der Datenschutzbeauftragte zur Verfügung.

Sie erreichen ihn folgendermaßen:

Herr Kai Siemers
Datenschutzbeauftragter des Kreises Herzogtum Lauenburg
Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Tel.: 04541/888-480
Mail: datenschutz@kreis-rz.de

Christina Lehmann
Amtsdirektorin