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Amt Hohe Elbgeest sucht Schiedspersonen

Amt Hohe Elbgeest sucht Schiedspersonen

Das Amt Hohe Elbgeest sucht sowohl für den Schiedsamtsbezirk Hohe Elbgeest als auch für den Schiedsamtsbezirk Aumühle/Wohltorf jeweils eine Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson. Der Schiedsamtsbezirk Hohe Elbgeest umfasst die Gemeinden Börnsen, Dassendorf, Escheburg, Hamwarde, Hohenhorn, Kröppelshagen-Fahrendorf, Wiershop und Worth. Zum Schiedsamtsbezirk Aumühle/Wohltorf gehören die Gemeinden Aumühle und Wohltorf.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen und nicht unter Betreuung stehen. Schiedspersonen sollen das 30. Lebensjahr bereits vollendet haben, im Amtsbezirk des Amtes Hohe Elbgeest in den Gemeinden des Schiedsamtsbezirkes wohnen sowie nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art – zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsfrau / der Schiedsmann wird in vielfältigen Bereichen tätig, wie z. B. in Nachbarstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Interessenten für diese Tätigkeit sollen eine ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an und in der Verhandlungsführung mitbringen und im schriftlichen Ausdruck gewandt sein. Durch die Möglichkeit der Teilnahme an regionalen Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. ist eine hinreichende Ausbildung gewährleistet.

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die Wahl der Schiedsfrau / des Schiedsmannes und der stellvertretenden Schiedsfrau / des stellvertretenden Schiedsmannes erfolgt durch den Amtsausschuss des Amtes Hohe Elbgeest. Die Bestätigung der / des Gewählten  sowie die Ernennung erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Schwarzenbek.

Interessenten an dieser vielseitigen, ehrenamtlichen Tätigkeit können sich schriftlich bis zum 05. Juni 2019 beim Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, bewerben. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Kelling unter der Rufnummer 04104-990214 gern zur Verfügung.