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Kommunale Wärmeplanung

Ziel der Wärmeplanung

Etwa 60 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf die Wärme- und Kälteerzeugung. Dafür werden heute hauptsächlich fossile Brennstoffe genutzt. Die Wärmeversorgung ist damit für einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich, sei es durch Prozesswärme in Industrie und Gewerbe oder durch Heizungen in Wohngebäuden und kommunalen Einrichtungen.

Der Wärmeplan stellt einen strategischen Fahrplan dar, der aufzeigt, wie öffentliche Gebäude und Privathaushalte in Zukunft klimafreundlich mit Wärme versorgt werden können und in welchen Schritten und mit welchen Maßnahmen dies erreicht werden soll. Ziel ist es, bis 2040 eine CO2-neutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Gesetzliche Grundlagen für den Wärmeplan sind das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sowie das schleswig-holsteinische Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG).

Entscheidung zur Durchführung

Die Gemeinde Hohenhorn hat seinerzeit, im Vorgriff auf die bevorstehende Kommunale Wärmeplanung, ein Quartierskonzept erstellen lassen. Ein Hauptziel dieses energetischen Quartierskonzepts war die Bewertung der Machbarkeit eines möglichst ökologischen Wärmenetzes innerhalb des Quartiers. Insgesamt wurden 4 unterschiedliche Konzepte miteinander verglichen. Der Vergleich der Konzepte hat gezeigt, dass die Umsetzung eines Wärmenetzes in Hohenhorn unter den im Jahr 2023 gegebenen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich wäre. Um mit dezentralen Lösungen konkurrieren zu können, sollte für eine mögliche Umsetzung mittelfristig eine Anschlussquote von über 80 % erreicht werden. Diese Quote war schon 2023 schwer erreichbar und ist wegen diverser individueller Lösungen der Eigentümer inzwischen noch weniger erreichbar. Auch sind die zusätzlich erforderlichen Fördermittel zum Bau von Wärmenetzen eher gesunken.

In der Gemeinde Hohenhorn spielt also die dezentrale Wärmeversorgung auch weiterhin eine tragende Rolle.

Anerkennung des Quartierkonzepts als Kommunaler Wärmeplan:

Das Gesetz sieht in § 5 (2) WPG ausdrücklich vor, dass bereits bestehende Pläne und energetische Quartierskonzepte als Wärmepläne anerkannt werden können, sofern sie den Mindestanforderungen des Gesetzes im Wesentlichen entsprechen.

Nach Prüfung durch das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein kann dieses Quartierskonzept im vorliegenden Einzelfall als Bestandswärmeplan im Sinne des § 5 Abs. 2 WPG anerkannt werden, da die Planung die wesentlichen Elemente einer Wärmeplanung abbildet und mit den Anforderungen des WPG im Wesentlichen vergleichbar ist.

Mit der Anerkennung des Quartierskonzeptes als Kommunalen Wärmeplan schafft die Gemeinde Hohenhorn eine strategische Grundlage für die langfristige Transformation der Wärmeversorgung hin zu einer treibhausgasneutralen, bezahlbaren und versorgungssicheren Wärmeversorgung.

Dokumente

Quartierskonzept » (PDF, 4.3 MB)


Kontakt

Als Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Wärmeplanung steht die Klimaschutzmanagerin des Amts Hohe Elbgeest zur Verfügung:

Frau Jenny Sue Wilson
Amt Hohe Elbgeest
Bauamt
Klimaschutzmanagerin
Christa-Höppner-Platz 1
21521 Dassendorf

Tel.: 04104/990423
waermeplanung@amt-hohe-elbgeest.de 

Servicezeiten Amt Hohe Elbgeest:

Montag 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
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