28.09.2022 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
- Datum:
- Mi., 28.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zur nachträglichen Genehmigung von
- einem Einzelcarport und
- einer Stellplatzanlage für mehrere Fahrzeuge
entlang des Privatweges für das Grundstück „Vor den Hegen 14“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zur Abweichung von der örtlichen Bauvorschrift 2.4.1.
Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf erteilt nicht sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zur nachträglichen Genehmigung der
Terrassenkonstruktion neben der Stellplatzanlage für mehrere Fahrzeuge für das Grundstück „Vor den Hegen 14“.
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Stellungnahme an die Bauaufsicht versendet. Der Antragsteller hat daraufhin einen neuen Lageplan mit dem gewünschten Standort der neuen Terrasse eingereicht. Es wurde eine erneute Stellungnahme übersandt. Der Standort entspricht jetzt dem B-Plan bedarf keiner erneuten Beratung im Bauausschuss. Die Baugenehmigung ist zwischenzeitlich eingegangen, allerdings mit der Auflage, es eine Genehmigung für die Niederschlagswasserbeseitigung durch die Gemeinde bedarf. Der Antragsteller wurde von Herrn Krage informiert, dass er die Art der bisherigen Entwässerung nachweisen muss.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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220,8 kB
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