15.02.2024 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage für das Grundstück „Kuhkoppel 7“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von 3 Bäumen. Für die Fällung der Bäume ist eine Ersatzanpflanzung gemäß B-Plan nachzuweisen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Überschreitung der maximal zulässigen Größe der Garagen bis zu einer Grundfläche von 48 m².

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück „Kuhkoppel 7“ zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

4

4

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Johannsen und Herr Steinberg von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; Sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

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