04.09.2024 - 10 Private Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mi., 04.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage für das Grundstück im Eichhörnchenweg.
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Ja
- Ja
- Ja
- Ja
- Es ist im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis zu erbringen, dass das Gebäude nur über ein Vollgeschoss verfügt. Die GFZ von 0,2 ist einzuhalten. Die abweichende Berechnung zur BauNVO 1990 ist zu beachten (Text Teil B, Planungsrechtliche Festsetzungen, Ziffer 1).
- Bis zur Vorlage des Baumgutachtens wird keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Verlegung der Grundstückszufahrt getroffen.
- Regelung gemäß der LBO
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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