05.09.2017 - 14 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zu einer Bauvoranfrage für eine Grundstücksteilung auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 6“. Die Mindestgrundstücksgröße beträgt 1.100 m² und die GRZ 0,15 und die GFZ 0,2. Bei der Berechnung der GFZ ist die planungsrechtliche Festsetzung Ziffer 1 zu beachten. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 sind einzuhalten.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt eine Ausnahme von der Veränderungssperre für eine Grundstücksteilung gemäß dem Lageplan des Antrages für das Grundstück „Eichhörnchenweg 6“. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 sind einzuhalten.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für eine Grundstücksteilung gemäß dem Lageplan des Antrages für das Grundstück „Eichhörnchenweg 6“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimme(n):

7

Nein-Stimme(n):

0

Enthaltung(en):

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=1403&TOLFDNR=23522&selfaction=print