20.09.2022 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zum Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Otternweg 3b“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der Nadelbäume Nr. 1-6 für das Grundstück „Otternweg 3b“.
Für den Baum Nr. 5 ist eine Ersatzanpflanzung im Verhältnis 1:1 vorzunehmen, als Laub- oder Hochstamm-Obstbaum. Mehrfach verpflanzt 18 cm Umfang.
Anmerkung des Vorsitzenden:
Solange die Änderung B-Plan 2 nicht gültig ist, muss als Ersatzpflanzung einheimischer Laubbaum ausgewählt werden und kein Obstbaum. Die Ersatzanpflanzung muss im Verhältnis 1:2 durchgeführt werden. Es sei denn, es ist kein Platz für die Pflanzung vorhanden oder es ist ausreichender Baumbestand vorhanden, dann kann die Ersatzanpflanzung reduziert werden. Hierzu muss noch eine Entscheidung herbeigeführt werden.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück „Otternweg 3 b“ zu erteilen.
