02.11.2022 - 8 Bebauungsplan Nr. 4b "Querkampsiedlung West" fü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf
- Datum:
- Mi., 02.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Petra Rempf
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Ikeda vom Büro WRS Stadtplaner stellt die neuen Planungsentwürfe vor. Die „Kurzerläuterung“ ist auf der Internetseite des Amtes Hohe Elbgeest, im Sitzungskalender Wohltorf, einsehbar. Der nächste Schritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Bürgerinnen und Bürger sollen an der Planung beteiligt werden und die Möglichkeit haben, Anregungen und Meinungen kundzugeben. Der Termin für die Anliegerversammlung soll Anfang Dezember stattfinden. Es wird vorgeschlagen, dass das Datum in „Der Sachsenwalder“ bekanntgegeben wird.
Herr Dr. Teschke wird mit Frau Ikeda den Termin abstimmen. Die „Öffentlichkeitsveranstaltung“ wird als Zusatz mit in den Beschluss aufgenommen.
Die beiden Bebauungspläne Nr. 4a und 4b sollen zusammen vorgestellt werden.
Folgende Punkte werden im Ausschuss zu den B-Plänen 4a und 4b
diskutiert:
- die evtl. Festlegung der Dachfirstrichtung
- unnötige Versiegelung der Flächen nicht zu genehmigen
- Standorte der Carports ggf. vorgeben
- die evtl. Eingrenzung der Klinkerfarbe. Die Häuser sollten farblich zueinander passen, auch der Helligkeitswert für die Farbe von Holzhäusern sollte festgelegt werden.
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Wohltorf beschließt die vorgelegten Unterlagen für den Bebauungsplanes Nr. 4b „Querkampsiedlung West“ für das Gebiet: " Südlich Alte Allee, nördlich Perlbergweg und beidseits Querkamp " für die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zu verwenden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sollen in Form einer Öffentlichkeitsveranstaltung und einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen. Die Unterlagen sollen gleichzeitig auf der Internetseite www.wohltorf.de in der Rubrik Bauleitplanung eingestellt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
131,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
444,9 kB
|
