18.02.2016 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 18.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB für die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen auf dem Grundstück „Zur Waldwiese 7“.
Abstimmungsergebnis:Stimmberechtigt:7
Ja-Stimme(n):0
Nein-Stimme(n):7
Enthaltung(en):0
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Beschluss 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB nur für die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Zur Waldwiese 7“.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis: | Stimmberechtigt: | 7 |
| Ja-Stimme(n): | 7 |
| Nein-Stimme(n): | 0 |
| Enthaltung(en): | 0 |
Hinweis des Ausschusses: Der Bauausschuss ist mit der Fällung der straßenraumprägenden Birkengruppe nicht einverstanden. Bei konsequenter Anwendung der DIN 18920 und entsprechend angepasster Baudurchführung kann die 3er-Gruppe erhalten werden. Dem Carport am Standort der Alteichen kann nicht zugestimmt werden. Die Eichen sind zu erhalten. Überdies legt § 50 Abs. 11 LBauO fest; „Stellplätze und Garagen müssen von den öffentlichen Verkehrsflächen aus auf möglichst kurzem Weg verkehrssicher zu erreichen sein.“ Das ist bei vorgelegter Planung nicht der Fall. | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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503,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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323,6 kB
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