18.02.2016 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss 1:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB für die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses mit Carport und Schuppen auf dem Grundstück „Zur Waldwiese 7“.

 

Abstimmungsergebnis:Stimmberechtigt:7

Ja-Stimme(n):0

Nein-Stimme(n):7

Enthaltung(en):0

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 


Beschluss 2:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. § 34 BauGB nur für die Errichtung eines eingeschossigen Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Zur Waldwiese 7“.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

Hinweis des Ausschusses:

Der Bauausschuss ist mit der Fällung der straßenraumprägenden Birkengruppe nicht einverstanden. Bei konsequenter Anwendung der DIN 18920 und entsprechend angepasster Baudurchführung kann die 3er-Gruppe erhalten werden.

Dem Carport am Standort der Alteichen kann nicht zugestimmt werden. Die Eichen sind zu erhalten. Überdies legt § 50 Abs. 11 LBauO fest; „Stellplätze und Garagen müssen von den öffentlichen Verkehrsflächen aus auf möglichst kurzem Weg verkehrssicher zu erreichen sein.“ Das ist bei vorgelegter Planung nicht der Fall.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?TOLFDNR=12431&selfaction=print