13.07.2017 - 17 Bebauungsplan Nr. 7 c für das Gebiet: "Bismarck...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 13.07.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mylius erläutert einige Änderungen, die im Bauausschuss beraten wurden.
Frau Dr. Nigbur bemerkt, dass die Regelungen im Plan sehr beengt und sehr auf den derzeitigen Bauherren bzw. Eigentümer zugeschnitten sind.
Beschluss 1:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 c für das Gebiet: „Bismarckallee 22“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Hinweis:
Das beigefügte Artenschutzgutachten ist seit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 7 b „Bismarckallee 22“ unverändert geblieben. Vor der offiziellen Auslegung des Bebauungsplanes wird die neue Nummer des Bebauungsplanes in den Unterlagen aktualisiert.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Abraham und Herr Dr. Jantzen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt:15
Ja-Stimme(n):15
Nein-Stimme(n): 0
Enthaltung(en): 0
Ergänzung zum Beschluss:
Über den angegebenen Geschossen sollen keine weiteren Nichtvollgeschosse zulässig sein.
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Text – Teil B unter „Maß der baulichen Nutzung“ um nachfolgende Festsetzung zu ergänzen:
„2.3Im reinen Wohngebiet sind über dem obersten Vollgeschoss weitere Geschosse unzulässig.“
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Abraham und Herr Dr. Jantzen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis:
Stimmberechtigt:15
Ja-Stimme(n):13
Nein-Stimme(n): 1
Enthaltung(en): 1
Anlagen zur Vorlage
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3,3 MB
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664,6 kB
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2,9 MB
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4
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2,6 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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