Beschlussvorlage - 12/194/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Neubau eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten
Eichhörnchenweg 2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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14.12.2021
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
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Entscheidung
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20.01.2022
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Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 2“.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für den Abbruch des Wohnhauses und des Carports sowie die Errichtung eines neuen Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 2“ zu erteilen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung von drei Nadelbäume auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 2“.
Die Ersatzanpflanzung gemäß Bebauungsplan ist nachzuweisen.
Sachverhalt
Gestellt wird ein Bauantrag für die Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück „Eichhörnchenweg 2“.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“. Im Bebauungsplan ist folgendes festgesetzt: WR, I Vollgeschoss, GRZ 0,15, GFZ 0,2, offene Bauweise, Mindestgrundstücksgröße 1.100 m², Gebäudehöhe 10,0 m, seitlicher Mindestabstand von 5,0 m. Diese Vorgaben werden eingehalten
Das Gebäude hat eine Höhe von 9,93 m und wäre nach der 1. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 2 mit der geplanten Festsetzung der Gebäudehöhe von 8,50 m unzulässig. Die Gemeinde hat eine Frist bis zum 28.01.2021 bis zur Abgabe der Stellungnahme. Sie kann das Gemeindliche Einvernehmen nur versagen, wenn der Satzungsbeschluss sowie die Bekanntmachung der 1. Änd. B-Plan 2 bisdahin erfolgt ist. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt derzeit aber noch bis zum 23.12.2021 öffentlich aus. Die neue Vorgabe zur Grundstücksgröße bei Gebäuden mit 2 Wohneinheiten wird eingehalten.
Weiterhin wird eine Befreiungantrag für die Fällung von drei Nadelbäumen, die gemäß Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt sind, gestellt. Der Stammdurchmesser von 0,64 m wird unterschritten, sodass sie nicht nach dem Naturschutzgesetz geschützt sind. Die Bäume befinden sich im Baufeld.
Den Antragsunterlagen liegt ein Baumschutzgutachten vor. In diesen Unterlagen sind die Maßnahmen zum Schutz der gemeindlichen Rotbuche und der Eiche auf dem Baugrundstück sowie der Nadelbäume auf dem benachbarten Grundstück detailliert aufgeführt.
