Beschlussvorlage - 03/016/2022
Grunddaten
- Betreff:
-
Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten
Grundstück: Dassendorf, Rehkamp 5
Voranfrage: Neubau eines Einfamilienhauses; Befreiung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Inga Birkholz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf
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Entscheidung
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08.03.2022
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Sachverhalt
Es wird eine Anfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses für das Grundstück
"Rehkamp 5" gestellt.
Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 7a/
2. Änderung Bebauungsplan Nr. 7a der Gemeinde Dassendorf.
Hierzu wird eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7a bzgl. der "öffentlichen Parkflächen (P) gestellt.
Im Bebauungsplan Nr. 7a ist dort, wo die Zufahrt zum o.g. Vorhaben erfolgen soll, eine „öffentliche Parkfläche (P)“ festgesetzt.
Bemerkung:
Der Bebauungsplan Nr. 7a ist am 31.10.1978 rechtsverbindlich geworden.
Die dort im Bebauungsplan Nr. 7a festgesetzten „öffentlichen Parkplätze (P)“
wurden seitdem nicht realisiert und eine Realisierung ist auch für die Zukunft dort nicht geplant.
Die Gemeinde will dahingehend alle Bebauungspläne in nächster Zeit zu den verschiedensten Festsetzungen anpassen, u.a. auch die nicht realisierten „öffentlichen Parkplätze (P)“ aus den Bebauungsplänen als Festsetzung herausnehmen.
Die Gemeinde hat bereits in der Vergangenheit bezüglich der „öffentlichen Parkplätze (P)“ eine Befreiung erteilt (Kreuzhornweg 25 a).
Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungssatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.
