Beschlussvorlage - 03/024/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Planungsausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung/Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bzgl. der „Überschreitung der Grundflächenzahl I (GRZ I)“ von 0,15 auf 0,16, der „Überschreitung der Grundflächenzahl II (GRZ II)“ von 0,225 auf 0,36 sowie der „Dachneigung“ (Flachdach) auf dem Grundstück „Am Nienhegen 3“, zu erteilen.

 

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Sachverhalt

Es wurde ein Antrag auf Anbau an ein Wohnhaus – Küchenerweiterung - für das Grundstück „Am Nienhegen 3“ gestellt. 

 

Das Grundstück liegt im Gebiet des wirksamen Bebauungsplanes Nr. 1.4 der Gemeinde Dassendorf.

 

Hierzu werden jetzt Befreiungen/Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1.4 bzgl. der „Überschreitung der GRZ I“, „Überschreitung der GRZ II“ sowie der „Dachneigung“ gestellt.
 

Im Bebauungsplan Nr. 1.4 ist eine Grundflächenzahl I (GRZ I) von 0,15 festgesetzt.

Diese wird mit dem Vorhaben um 0,01 auf 0,16 = ca. 13 m² überschritten.

 

Die GRZ I kann für Zufahrten, Stellplätze und Nebenanlagen um 50 % überschritten werden. Somit ergibt sich hier eine zulässige GRZ II von 0,225.

 

Bei diesem Vorhaben ergibt sich eine GRZ II von 0,36. Die zulässige GRZ II wird somit um 0,135 = ca. 147 m² überschritten.

 

Im Bebauungsplan Nr. 1.4 ist eine „Dachneigung“ von 25° bis 50° festgesetzt
(TEIL B – TEXT Ziffer 1.00). Das geplante Vorhaben soll mit einem Flachdach mit Dachbegrünung errichtet werden.

 

Des Weiteren liegt das Vorhaben im Bereich der Gestaltungsatzung der Gemeinde Dassendorf vom 23.05.2007.

 

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Finanz. Auswirkung

Nein

 

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