Beschlussvorlage - 03/023/2022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss 1:

Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf beschließt, die vorgestellte Alternativenprüfung für die 26. Änd. des Flächennutzungsplanes als weitere Planungsgrundlage zu verwenden.

 

Beschluss 2:

Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf spricht sich dafür aus, dass die Fläche südlich des Knicks im Plangeltungsbereich verbleibt.

 

Beschluss 3:

Der Planungsausschuss der Gemeinde Dassendorf spricht sich dafür aus, dass der Fußweg im Plangeltungsbereich wie folgt verlaufen soll:

  • Knickdurchbruch für den Fußweg und Verlauf nördlich des Knicks oder
  • Knickdurchbruch für den Fußweg und nur kurze Anbindlung an die Verkehrsfläche ohne den Fußweg nördlich des Knicks oder
  • Knickdurchbruch für den Fußweg und Anlage beider Fußwegvarianten

 

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Sachverhalt

  1. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Mühle“ ist die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Alternativenprüfung von Standort für eine Bebauung mit einer KiTa und Wohnbebauung notwendig.

    Die Alternativenprüfung die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange verwendet wurde, ist in enger Absprache mit dem Fachdienst Regionalenwicklung und Verkehrsinfrastruktur des Kreises überarbeitet worden. Es wurden noch verschiedene Kriterien zur Prüfung der Eignung der Alternativen hinzugefügt. Zu den städtebaulichen und naturschutzfachlichen Kriterien wurde ergänzend das Kriterium Wohnungsbau mit den Unterpunkten „Nähe zur Versorgungsstruktur“ und „Einfügen von kleinem Geschlosswohnungsbau“ aufgenommen. Das Kriterium Städtebau wurde um die Unterpunkte „Lage im Siedlungsgefüge“ und „Anbindung an Fuß- und Radwege (verkehrssichere Erreichbarkeit)“ erweitert.
     

Das Planungsbüro wird an der Sitzung teilnehmen und die Alternativenprüfung vorstellen.

 

  1. Folgende Planungsdetails sind in der Sitzung abzustimmen:
  1. Soll das Grundstück südlich des vorhandenen Knicks im Plangeltungsbereich verbleiben? Derzeit führt die Gemeinde Gespräche über den Ankauf der Fläche mit dem Grundstückseigentümer.
  2. Mit der Erschließung des vorher genannten Grundstückes hängt die Art der fußläufigen Erschließung des Plangeltungsbereiches zusammen. Es müsste geklärt werden, welche Variante des Fußweges die Gemeinde bevorzugen würde.
  3. Die Entscheidung über den Verlauf des Fußweges ist wiederum wichtig für den Knickdurchbruch, den Knickschutzstreifen oder einer evtl. Umwandlung des Knicks in ein Feldgehölz. Die Erläuterung erfolgt dazu in der Sitzung.

 

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Finanz. Auswirkung

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

 

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Anlagen

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