Beschlussvorlage - 12/043/2022-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle billigt den Vorentwurf zu der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie zu der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll der Plan mit oder ohne Bäume verwendet werden.

 

Die Unterlagen sollen für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Bauamt, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf öffentlich ausliegen. Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.aumuehle.de in der Rubrik Bauleitplanung einzustellen.

 

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Sachverhalt

Zu der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 wurde der Vorentwurf vom Büro BSK erstellt.

Es liegen zwei Pläne des Vorentwurfs vor. In einem Plan ist der vorhandene Baubestand dargestellt. Es bedarf einer Entscheidung, welcher Entwurf für die frühzeitige Beteiligung verwendet werden soll.

Weiterhin wurde zu der Planung eine Hydrogeologische Stellungnahme hinsichtlich möglicher Brunnenstandorte für das Wasserwerk Aumühle erstellt.

Die Unterlagen sind der Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

im Verwaltungshaushalt:

Nein

Im Vermögenshaushalt:

Nein

 

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Anlagen

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